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Neue Festbeträge: Kassen sparen drei Milliarden
Jährlich überprüfen die Spitzenverbände den Festbetragsmarkt für Arzneimittel aufgrund der geltenden Rechtslage und passen die Festbeträge an. Am 10. Februar trafen sie nun ihre Beschlüsse, die zum 1. April 2006 wirksam werden. Danach wird der Festbetrag der Standardpackung in 45 der 296 bislang bestehenden Festbetragsgruppen aufgrund der Marktdynamik abgesenkt. In neun Gruppen wird er zum Zweck der gesicherten Versorgung angehoben, in 242 beibehalten. In sieben Gruppen werden die Festbeträge aufgehoben. Diese Veränderungen führen den Spitzenverbänden zufolge zu zusätzlichen Einsparungen in Höhe von rund 260 Mio. Euro pro Jahr.
Acht neue Festbetragsgruppen
Hinzu kommen weitere Einsparungen von knapp drei Mrd. Euro durch acht neue Festbetragsgruppen, für die nun ebenfalls die Erstattungsobergrenzen beschlossen sind: Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte im September 2005 eine neue Festbetragsgruppe der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) gebildet und im November 2005 bei sieben Festbetragsgruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) die Eingruppierung patentgeschützter Wirkstoffe beschlossen sowie die Vergleichsgrößen für diese Gruppen neu ermittelt. Es handelt sich dabei um Arzneimittel zur Behandlung des Blutdrucks, der Zuckerkrankheit sowie von Atemwegs- und Gelenkerkrankungen.
Kassen schwören auf Festbeträge
Die Spitzenverbände wiesen in einer gemeinsamen Erklärung darauf hin, dass die Kassenbeiträge ohne die Festbetragsregelung und ihre konsequente und erfolgreiche Anwendung durch die Selbstverwaltung um rund 0,3 Beitragssatzpunkte höher lägen. "Festbeträge haben sich als das einzige Steuerungsinstrument erwiesen, das nachweislich anhaltend Kosten dämpfend wirkt", betonten sie. So wie die Festbetragsregelung heute im Gesetz verankert ist, sei sie verlässlich, durch höchstrichterliche Rechtsprechung gesichert und als Sparinstrument effizient, ohne die Qualität der Arzneimittelversorgung der Versicherten einzuschränken. Die Spitzenverbände warnten daher vor grundlegenden Änderungen am bewährten Verfahren.
Die Beschlüsse der Spitzenverbände werden im Bundesanzeiger Nr. 48 vom 9. März 2006 bekannt gemacht. Ab dem 16. Februar stehen sie mit weiteren Servicedateien auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/arzneimittel-festbetraege abrufbar zur Verfügung.
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