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- AZ 14/2007
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Heilberufsqualifikationen künftig EU-weit anerkannt
Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates regelt unter anderem, dass Berufsgruppen mit einer Ausbildung in Heilberufen in den EU-Staaten gegenseitig anerkannt werden. Außerdem beinhaltet sie Erleichterungen für Leistungserbringer, die nur vorübergehend und gelegentlich in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen. Zur Umsetzung der Richtlinie sind an einer Vielzahl von Gesetzen und Rechtsverordnungen, die die Heilberufe betreffen, Änderungen vorgesehen, unter anderem an der Bundes-Apothekerordnung. Zehn Seiten des Gesetzentwurfs betreffen allein den Apothekerberuf.
Bei der Umsetzung der Richtlinie wurde ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfes darauf geachtet, dass der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit sowie dem Verbraucherschutz unbedingt Rechnung getragen wird. So sind für reglementierte Berufe, die die öffentliche Gesundheit berühren und deren Angehörige vorübergehend oder gelegentlich grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen, spezifische Bestimmungen vorgesehen. Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums schafft der Gesetzentwurf größere Freiheiten bei der Dienstleistungserbringung und verbessert damit die Situation für die Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Patienten in einem größer werdenden Europa. Der Entwurf stelle zudem die fristgerechte Umsetzung der Richtlinie zum 20. Oktober 2007 im Bereich des Bundes sicher..
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