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Friedenspflicht bis Ende Juni verlängert
Wie der Verbandsvorsitzende auf dem 44. Wirtschaftsforum, das am 10. und 11. Mai in Dresden stattfand, ausführte, habe der Apothekerverband grundsätzlich seine Bereitschaft zugesagt, an der Umsetzung der Rabattverträge mitzuarbeiten, um Einsparpotenziale für die Kassen bei den Herstellern zu heben. Gleichwohl habe die seit April laufende Vereinbarung gezeigt, dass es in der Praxis zu extremen Lieferengpässen kommt: Die Patienten können nicht mit den Arzneimitteln, für die solche Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen geschlossen wurden, beliefert werden, da die Hersteller die Arzneimittel nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stellen können. Keller: "Die Lieferunfähigkeitsquote beträgt derzeit 20 bis 50 Prozent."
Da die Zeit vom Inkrafttreten der Rabattvereinbarungen bis zur Umsetzung in der Apotheke äußerst kurz war und außerdem eine Menge an Datensätzen in die Apotheken-EDV eingepflegt werden mussten, hatte man sich zwischen DAV und Kassen auf eine Friedenspflicht zunächst bis Ende Mai geeinigt. In dieser Zeit werden die Kassen keine Retaxationen vornehmen, so die Vereinbarung, wenn Apotheken das verordnete und rabattierte Arzneimittel aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht liefern können und nach der herkömmlichen Aut-idem-Regelung verfahren.
Die anhaltenden Lieferengpässe, die mittlerweile auch die AOKs zur Kenntnis nehmen, führten zu neuen Gesprächen und der Verlängerung der Friedenspflicht auf Ende Juni. Keller deutete an, dass weitere Gespräche nötig werden könnten, wenn sich die Situation bis dahin nicht verbessert habe. .
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