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- AZ 29/2007
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Bei Feuer wird‘s rasch teuer
"In der Regel versichert sie drei Gefahrenquellen: Feuer, Sturm inklusive Hagel sowie Leitungswasser. Die Komponenten können auch einzeln oder in jeder beliebigen Form abgeschlossen werden. Feuer- und Sturmschäden sollten grundsätzlich versichert sein, während die Option Leitungswasser bei älteren Leitungswassernetzen Sinn macht. Zusätzlichen Schutz bietet eine Elementarschadenversicherung beispielsweise bei Erdrutsch, Lawine, Überschwemmung oder Erdbeben", so ein Versicherungsexperte des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes AWD.
Bei der Wohngebäudeversicherung ist das Gebäude einschließlich sämtlicher mit diesem fest verbundenen Gegenstände versichert. Darunter fallen Zentralheizung, sanitäre Installationen ebenso wie fest verklebte Teppichböden oder Tapeten. Neben dem Wohnhaus können in die Police auch Nebengebäude und Garagen eingebunden werden. Voraussetzung ist, dass sie sich auf dem gleichen Grundstück befinden. Bewegliche Möbel und Wertgegenstände sind ausgenommen – hier springt die Hausratversicherung im Schadenfall ein. Ob die Wohngebäudeversicherung den entstandenen Schaden bezahlt, entscheidet die Ursache des Schadens.
Bei einem Brand erstattet der Versicherer, wenn sich das Feuer aus eigener Kraft ausbreiten kann. Nicht versichert sind Schäden, die durch Hitze entstehen oder Schäden an elektronischen Bauteilen durch Kurzschluss oder überhöhte Spannung im Stromnetz. Beim Blitzschlag ist der direkte Einschlag ins Gebäude versichert sowie Folgeschäden daraus. Auch im Fall eines vom Blitz getroffenen Baumes, der das Dach beschädigt, zahlt die Versicherungsgesellschaft. Hingegen wird ein Blitzeinschlag in das Stromnetz, das zur Überspannung und Schäden an elektronischen Bauteilen führt, nicht von allen Versicherern und von manchen nur gegen Aufpreis des Beitrags als Ursache akzeptiert.
Bei Sturmschäden ist mit Schadenersatz ab Windstärke acht zu rechnen. Bei Sturm- und Hagelschäden erstattet der Versicherer nur dann nicht, wenn Schäden durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen entstehen. Also beim Eindringen von Regen, Schnee und Schmutz, die das Gebäude in Mitleidenschaft ziehen. Prinzipiell gilt: Bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit besteht kein Versicherungsschutz. Wasserschäden durch Auslaufen von Wasserbehältern, die nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind (Aquarium oder Wasserbett zum Beispiel), und Schäden durch natürliche Gewässer wie Überschwemmung können gegen Zuschlag eingeschlossen werden.
Unterschiedliche Umfänge
Beitragshöhe und Umfang der Policen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. AWD empfiehlt einen Vergleich – man sollte nur einen Vertrag unterschreiben, der die tatsächlich benötigten Bausteine enthält. Zusatzleistungen kosten extra und sind selten angebracht. Schutz vor Schneedruck etwa ist mit Sicherheit nicht überall in Deutschland nötig. Die Wohngebäudeversicherung ist elementar wichtig, da das eigene Haus in der Regel den höchsten Vermögenswert darstellt.
Nicht nur das fertige Haus benötigt Versicherungsschutz, bereits in der Bauphase ist auf die sogenannte Feuerrohbauversicherung zu achten. Diese Police ist mindestens für ein Jahr beitragsfrei, wenn im Anschluss eine Wohngebäudeversicherung mit fünfjähriger Laufzeit abgeschlossen wird. Mit Einzug in das fertige Haus greift dann der vollständige Schutz der Wohngebäudeversicherung. Für Sturm- oder Leitungswasserschäden leistet nur die extra abgeschlossene Bauleistungsversicherung in der Bauphase..
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