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- AZ 4/2007
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Ministerin Schmidt weist Bedenken zurück
Schmidt wies vor dem Parlament die verfassungsrechtlichen Bedenken an den neuen Regelungen für die Private Krankenversicherung (PKV) zurück. Erst wenige Stunden zuvor hatte der Rechtsausschuss des Bundestages den Gesetzentwurf kontrovers diskutiert. Obwohl Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dort die Reform als verfassungsgemäß verteidigte, blieben viele Rechtspolitiker skeptisch. Nicht nur aus der Opposition, sondern auch aus den Koalitionsfraktionen wurden "erhebliche Zweifel" an der Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz angemeldet, erklärte der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag. Schmidt lässt sich hiervon jedoch nicht beirren. Die geplanten Regelungen seien "sehr intensiv" von den Verfassungsressorts überprüft worden, betonte die Ministerin. Einem "Gang nach Karlsruhe" sehe sie daher "gelassen entgegen". Für sie ist die Lage klar: Die Verantwortung des Staates, die medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung sicherzustellen, müsse Vorrang haben vor den Geschäftsinteressen der Versicherer. Der FDP-Abgeordnete Heinz Lanfermann betonte hingegen, dass das Gutachten des Justiz- und Innenministeriums wenig Aufschluss gebe. Zu vage seien etwa die Begründungen, die den PKV-Basistarif rechtfertigten. Vieles bleibe unbeantwortet, da keine verwertbaren Zahlen vorlägen. "Die Verfassungsressorts haben im luftleeren Raum geprüft", so Lanfermann.
Aus Sicht der Grünen zählt die PKV hingegen zu den Gewinnern der Reform. "Die Union hat sich hier umstandslos zur Schutzheiligen der PKV gemacht", erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin Biggi Bender. Aber auch die Apotheker und Ärzte sind der Grünen-Politikerin zu gut weggekommen. Um die Reform überhaupt auf die Beine stellen zu können, habe die Regierung "erst einmal den Ärgerpegel mit den Lobbyisten" reduziert. Elke Ferner konterte: Keinesfalls sei die Regierung vor den Lobbyisten eingeknickt. So bleibe es etwa im Arzneimittelbereich dabei, dass die Kassen einzelne Arzneimittel oder Wirkstoffe ausschreiben können und mit dem günstigsten Anbieter Verträge abschließen können. Auch der Verzicht auf das geplante Höchstpreissystem ist für Ferner tragbar. Kritik an der zunächst beabsichtigten Umstellung sei nicht nur von den Apothekern geäußert worden. Daher habe man auf die Eröffnung der Verhandlungsmöglichkeiten für Apotheker und das Aufbringen einer einmaligen Ausfallbürgschaft in Höhe von 500 Millionen Euro verzichtet. Die nun vorgesehene Rabatterhöhung von 2 Euro auf 2,30 Euro entlaste die Kassen der GKV um 150 Millionen Euro. Zudem würden die Apotheken verpflichtet, die Arzneimittel abzugeben, die für die jeweilige Kasse des Versicherten am günstigsten sind. Ferner: "Damit werden die 500 Millionen Euro, die jetzt einmalig verloren zu gehen scheinen, nicht nur kompensiert, sondern sogar überkompensiert". .
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