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- AZ 43/2007
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Noch nicht das letzte Wort gesprochen
dm hatte sich zu früh gefreut, als das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vor einem Jahr entschieden hatte, der dm-Bestell- und Abholservice in Kooperation mit der niederländischen Europa-Apotheek sei rechtmäßig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat diesen Beschluss nun kassiert. Es kommt wieder Bewegung in einen Fall, der fast schon als aussichtslos galt. Die damalige Entscheidung bewirkte ein ungutes Klima für den Stellenwert des Arzneimittels, seine Wertigkeit und vor allem für die Arzneimittelsicherheit. Arzneimittel im Bestell- und Abholservice eines Drogeriemarktes – das kann sich negativ auf die Arzneimittelsicherheit auswirken.
Der jüngste Beschluss des BVG könnte dazu beitragen, den Übermut von dm, Schlecker und Ihr Platz, Rossmann, Rewe und anderen Drogisten und Lebensmittelhändlern in Sachen Arzneimittelhandel zumindest ein wenig zu dämpfen. Denn bis zum Revisionsverfahren, das nach Meinung von Experten nicht vor Sommer 2008 zu erwarten ist, herrscht Unklarheit darüber, ob diese Form des Arzneivertriebs in Deutschland nun rechtens ist oder nicht. Möglicherweise halten sich diese Händler mit neuen Aktivitäten zurück, bevor sie ihre Investitionen in Richtung Arzneihandel in den Sand setzen.
Aus Sicht von Pessimisten: Denkbar ist natürlich auch, dass dm & Co erst recht die Aktivitäten vorantreiben, um Fakten zu schaffen – nach dem Motto: sind erst einmal ausreichend solcher Parallelvertriebswege für Arzneimittel etabliert, werden die Gerichte schon im Sinne der "normativen Kraft des Faktischen" entscheiden und für die Rechtmäßigkeit von Abholstellen plädieren. Niemand kann heute wissen, wie der Streit ausgeht. Immerhin hat das BVG in seinem Beschluss angemerkt, dass die Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung ist. Denn das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, wie der Begriff des "Versandes an den Endverbraucher" auszulegen ist und welche Bedeutung in diesem Zusammenhang der Regelung für Rezeptsammelstellen im Sinne der Apothekenbetriebsordnung zukommt. Das Bundesgesundheitsministerium drückt sich vor einer Bewertung zum Fall dm. Mit Hinweis auf die "laufenden Rechtsstreitigkeiten" bezieht man keine Position und lässt lediglich wissen, dass diese Vertriebsform aufgrund des OVG-Urteils zulässig sei. Die FDP soll, wie zu erfahren war, an einer Lösung arbeiten, diesen Vertriebsweg zu verbieten, ohne den Versandhandel generell untersagen zu müssen.
Man wird sehen, immerhin, ein Hoffnungsschimmer tut sich auf.
Peter Ditzel
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