DocMorris-Prozess
(daz). Noch ist sie nicht ausgefochten – die rechtliche (und politische) Auseinandersetzung, ob eine ausländische Kapitalgesellschaft im krassen Widerspruch zu expliziten Vorschriften des deutschen Apothekenrechtes in Deutschland eine oder gar mehrere Apotheken betreiben darf. Um den Prozess gegen DocMorris weiterführen zu können, ist die Klägerin, die Saarbrücker Apothekerin Helga Neumann-Seiwert, auch auf Spenden angewiesen.
Nachdem Verwaltungsgericht (VG) und Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis im Zusammenhang mit Versuchen, einstweilige Verfügungen zu erwirken, gegensätzlich entschieden haben, stehen nun Prozesse im Hauptsacheverfahren an. Die Prozesse und ihre Vorbereitung kosten viel Geld. Das weiß niemand besser als die Saarbrücker Apothekerin Helga Neumann-Seiwert. Sie will dennoch nicht leichtfertig aufgeben und kämpft weiter vor Gericht gegen DocMorris.
Das Verfahren von Frau Neumann-Seiwert wird durch alle Instanzen auf Bundes- und Europaebene geführt. Die Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten des Verfahrens, das die Bemühungen der ABDA ergänzt (an dem sich die ABDA aber finanziell nicht beteiligt), können von Frau Neumann-Seiwert alleine nicht gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund ergeht der Aufruf, Kollegin Neumann-Seiwert in einem für die Apothekerschaft insgesamt existenziellen Verfahren mit einem für den Einzelnen tragbaren, einmaligen Beitrag von 250 Euro (oder ein Vielfaches hiervon) zu unterstützen.
Unter dem Namen "Solidaritätsfonds Pro Apotheke" und dem Motto "Approbationsgebot für Apothekeninhaber" wurde ein Konto bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eingerichtet, das ein Verein von 24 saarländischen Apothekerinnen und Apothekern treuhänderisch verwaltet.
Wenn Sie der Meinung sind, dass neben dem ABDA-Verfahren eine zweite, private Initiative unterstützt werden sollte, bittet der Solidaritätsfonds um Unterstützung. Sie können damit einen Beitrag dazu leisten, dass Apotheken nicht in die Hand von Berufsfremden oder anonymen Kapitalgesellschaften geraten. Apothekenbesitz und pharmazeutische Verantwortung in der Leitung der Apotheke sollen approbierten Apothekern vorbehalten bleiben – aus Gründen des Verbraucherschutzes, aber auch, um pharmazeutische Mitarbeiter vor Pressionen berufsfremder Apothekeneigner und/oder Manager zu schützen, die persönlich nicht den gleichen Regeln (und Sanktionen) unterworfen sind wie ihre approbierten Beschäftigten (siehe auch das Buch von Dettling/Mand, Fremdbesitzverbote und präventiver Verbraucherschutz, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 2006). Selbstverständlich wird ein Überschuss nach Abschluss der Verfahren anteilmäßig zurückerstattet. Die Kosten sind steuerlich absetzbar.
Das Spendenkonto:
Solidaritätsfonds Pro Apotheke
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
BLZ: 590 906 26
Kto. Nr.: 0006815529
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