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- AZ 28/2008
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Berechnungsverfahren für Morbi-RSA steht
Auf Grundlage der bereits im Mai bekannt gegebenen "Krankheitenliste" hat das BVA nun die Morbiditätsgruppen, den Algorithmus für die Zuordnung der Versicherten zu den Morbiditätsgruppen, das Regressionsverfahren zur Ermittlung der Gewichtungsfaktoren und das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Risikozuschläge festgelegt. Die Krankenkassen waren hierzu – wie gesetzlich vorgesehen – angehört worden. Das von der Behörde gewählte Versichertenklassifikationsmodell bestimmt die Risikozuschläge auf der Grundlage der stationären wie auch ambulanten Diagnosen sowie der verordneten Arzneimittelwirkstoffe.
"Mit dieser Festlegung steht das Gerüst für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich" sagte BVA-Präsident Josef Hecken. Für das zweite Halbjahr bleibe zwar noch einiges zu tun – dennoch sei er sicher: "Der Gesundheitsfonds kann pünktlich zum 1. Januar 2009 starten.".
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