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- AZ 28/2008
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Sachsen zweifelt an Konvergenzklausel
Orosz sieht durch die Regelungen zum einheitlichen Beitragssatz und der Konvergenzklausel sowohl Versicherte als auch Arbeitgeber überproportional belastet. Für die Arbeitgeber gelte dies insoweit, als dass diese nicht von Beitragsrückzahlungen profitieren können, wenn eine Kasse gut wirtschaftet. Für Versicherte ist eine solche Rückzahlungsmöglichkeit dagegen vorgesehen. Sie werden jedoch laut Orosz durch die Konvergenzregelung über Gebühr belastet. So könnten durch die Klausel aus Sachsen 340 Mio. Euro abfließen, aus Thüringen 100 Mio. Euro und aus Nordrhein-Westfalen 30 Mio. Euro. Die Ministerin: "Eine Mehrbelastung der sächsischen Arbeitgeber und Versicherten durch die Konvergenzregelung, um andernorts bestehende teurere Strukturen zu subventionieren, und dies noch dazu nur auf der Basis von Schätzungen mit mehreren Unbekannten, widerspricht nicht nur dem Wettbewerbsprinzip, sondern den grundlegenden Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung".
Nun soll eine Rechtsanwaltskanzlei die Erfolgsaussichten eines Eilantrags in Karlsruhe prüfen. Die Sächsische Staatsregierung ist aber schon jetzt überzeugt, dass ein solcher erfolgreich sein müsste: Die erforderliche Ermächtigungsgrundlage sei zu unbestimmt, da die Konvergenzregelung nicht umsetzbar sei. Weiterhin dürfte die Konvergenzklausel gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen und unverhältnismäßig sein, da Beitragszahler ungleich behandelt werden. Bis Ende des Monats soll das Ergebnis der rechtlichen Prüfung feststehen. Orosz betonte, dass Sachsen der Gesundheitsreform im Bundesrat nicht zugestimmt habe. Je näher der Start des Gesundheitsfonds nun rücke, desto mehr zeige sich, dass diese Entscheidung richtig gewesen sei..
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