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Diamorphingestützte Substitutionstherapie braucht Regeln

BERLIN (ks). Die Gesundheitsminister und -senatoren der Länder haben erneut eine gesetzliche Regelung zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung gefordert. Auf der Gesundheitsministerkonferenz am 3. Juli im schleswig-holsteinischen Plön erklärten sie einstimmig ihr Bedauern, dass dies bislang noch nicht durch den Gesetzgeber geschehen ist. In einem weiteren drogenpolitischen Beschluss sprachen sich die Landesminister für eine Beschränkung der Alkoholwerbung aus.

"Die Weiterbehandlung der Probanden aus dem Heroinmodellprojekt mit Diamorphin sowie die Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten in eine Diamorphinbehandlung im Wege von Ausnahmegenehmigungen muss unter anderem auch unter finanziellen Gesichtspunkten geklärt und kann nur als Übergangslösung akzeptiert werden", heißt es in dem Beschluss der Gesundheitsminister. Eine gesetzliche Regelung sei erforderlich, um einheitliche Qualitätsstandards für die Behandlung zu gewährleisten und perspektivisch eine Überleitung in die Finanzierung durch die Gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen. Tatsächlich existiert bereits seit September letzten Jahres ein entsprechender Gesetzentwurf der Länder. Im Bundestag kam dieser jedoch bislang nicht voran, da die Unions-Fraktion das Vorhaben blockiert. Sie setzt weiterhin auf die Behandlung mit Methadon – die Ergebnisse der Heroin-Studie, auf die sich die Befürworter der GKV-Kostenübernahme stützen, überzeugen sie nicht. Zudem hält die Union die Abgabe synthetischen Heroins auf Kassenrezept für zu teuer.

Alkoholindustrie soll auf Imagewerbung verzichten

Darüber hinaus stimmte die Gesundheitsministerkonferenz für einen Antrag Berlins, die Alkoholwerbung aus Gründen des Jugendschutzes einzuschränken. In diesem appellieren sie an die Alkoholwirtschaft, auf Imagewerbung zu verzichten und diese durch reine Produktwerbung zu ersetzen. Zudem solle der Deutsche Werberat seine Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke entsprechend ergänzen. Da sich die Fernsehgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen stark verändert hätten, dürfen beispielsweise gesetzliche Beschränkungen der Alkoholwerbung nicht um 18 Uhr enden wie in der bisherigen Regelung. Die Berliner Senatorin Katrin Lompscher (Die Linke) erklärte, es komme jetzt darauf an, dass die Alkoholwerbewirtschaft und der Deutsche Werberat ihre Verantwortung wahrnehmen und die Maßnahmen umsetzen. "Wenn freiwillige Regelungen nicht den gewünschten Erfolg bringen, sind weitere Schritte nötig", betonte sie.

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