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- DAZ 38/2008
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Stewens begrüßt Urteil zur Krankenhausversorgung
"Ich begrüße es sehr, dass der EuGH in seinem heutigen Urteil die nationalen Beschränkungen für Krankenhausapotheken für zulässig erklärt und damit der Arzneimittelsicherheit ganz klar Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmer eingeräumt hat", erklärte Stewens vergangene Woche in München. Die Gesundheit der Bevölkerung sei ein "zu hohes Gut, als dass es durch einen leichtfertigen Umgang mit Arzneimitteln aufs Spiel gesetzt werden dürfte". Und so ist die bayerische Ministerin zuversichtlich gestimmt, dass der EuGH auch in der Frage des deutschen Fremdbesitzverbots für Apotheken dem nationalen Gesundheitsschutz klaren Vorrang einräumen wird. "Im Interesse der Patientensicherheit ist es gerade in einem Flächenland wie Bayern wichtig, die Präsenzapotheke auf dem Land zu erhalten", betonte Stewens. "Wenn die Patientensicherheit berührt ist, muss auch die Liberalisierung des Arzneimittelmarktes ihre Grenzen finden!"
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