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- AZ 17/2009
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Gesundheitspolitik
BAH fordert Revision der Arzneimittel-Richtlinie
Seit der Gesundheitsreform 2004 gehören OTC-Arzneimittel nicht mehr zum GKV-Leistungskatalog und dürfen – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden. Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber jedoch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und darüber hinaus für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen vorgesehen. So sollen die besonderen Belange von Familien mit Kindern berücksichtigt und finanzielle Härten vermieden werden. Die neue Arzneimittel-Richtlinie sieht in ihrer Anlage III jedoch eine Reihe von Ausschlüssen von OTC-Arzneimitteln speziell bei Kindern vor.
Aus Sicht der Vorsitzenden des BAH und des BVKJ, Hans-Georg Hoffmann und Dr. Wolfram Hartmann, stellt der G-BA damit das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers zur Berücksichtigung von Familien mit Kindern infrage. Vergangene Woche riefen sie daher das Bundesgesundheitsministerium zur Revision der Arzneimittel-Richtlinie auf, mit dem Ziel, der ungerechtfertigten Einschränkung der Erstattungsfähigkeit von OTC-Arzneimitteln für Kinder und Jugendliche entgegenzutreten. Hoffmann und Hartmann sehen in der Richtlinie "eine Konterkarierung der besonderen therapeutischen Belange von Kindern und Jugendlichen". Der medizinische Versorgungsbedarf auch mit rezeptfreien Arzneimitteln werde bei diesen geschützten Patientengruppen ignoriert.
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