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- AZ 17/2009
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Recht
Falsche Auszahlung muss der Kunde beweisen
(bü). Behauptet ein Kunde, er habe am Geldautomaten statt des eingegebenen Betrages eine geringere Auszahlung erhalten, so muss ihm die Bank das Gegenteil beweisen. Allerdings ist ein solcher Beweis dann erbracht, wenn die Bank belegen kann, dass im Geldautomaten kein Überschuss vorhanden ist. Das Landgericht Stuttgart wies einen Kunden ab, der geltend gemacht hatte, dass er an einem Automaten 1000 Euro eingetippt, tatsächlich jedoch nur 100 Euro ausgezahlt bekommen habe. Das Girokonto sei jedoch mit dem eingegebenen Betrag belastet worden. Weil die Geldkassette in dem Automaten aber keinen Überschuss aufwies, sei dem Geldinstitut der Nachweis der korrekten Auszahlung gelungen, so das Gericht.
(Az.: 13 S 189/08)
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