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- AZ 38/2009
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Unlautere Werbepraktiken
Mit dem Vergleich wurden mehrere Rechtsstreitigkeiten um Werbepraktiken des US-Konzerns zugleich beigelegt. Unter anderem ging es dabei um die Werbung für das verschreibungspflichtige Schmerzmittel Bextra, welches das Unternehmen 2005 nach Berichten über Nebenwirkungen vom Markt genommen hatte. Darüber hinaus musste sich der weltgrößte Pharmakonzern wegen rechtswidriger Werbepraktiken im Zusammenhang mit den Präparaten Geodon, Lyrica und Zyvox zivil- und strafrechtlich verantworten. Die nun vereinbarten 2,3 Milliarden Dollar sind die bislang höchste Vergleichssumme, die je in einem Streit um Vermarktungspraktiken gezahlt wurde.
"Wir bedauern gewisse Handlungen in der Vergangenheit", äußerte sich Amy W. Schulman, Senior Vice President und Leiterin der Rechtsabteilung bei Pfizer, in einer Stellungnahme. Das Unternehmen sei jedoch stolz auf die Maßnahmen zur Verstärkung seiner internationalen Kontrollen. So hat Pfizer im Rahmen des Vergleichs mit der Regierung eine spezielle Vereinbarung, das sogenannte "Corporate Identity Agreement", getroffen. Darin ist neben der Festschreibung eines Firmen-Compliance-Programms für die Dauer von fünf Jahren auch die Einrichtung eines unabhängigen Prüf-Gremiums für die Vermarktungsstrategien des Unternehmens vorgesehen.
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