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- DAZ 27/2009
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Der Gesundheitsfonds gehört abgeschafft
Allein dass der Fonds mit Steuergeldern subventioniert werden müsse, um die politisch motivierte Beitragssatzstabilität zu halten, sei Anlass genug über eine bessere wettbewerbliche Ausgestaltung nachzudenken. "Mehr Wettbewerb kann mehr zur Beitragsstabilität beitragen als jede planwirtschaftliche Steuerung", so Heitzer. Der Fonds verhindere einen wirklich effizienten Wettbewerb jedoch, da er ihn auf qualitative Aspekte beschränke. Der Wettbewerb über differenzierte Preise sei seit der letzten Gesundheitsreform gänzlich aus dem Spiel: "Solange es diesen Gesundheitsfonds gibt, werden wir deshalb keinen richtigen Wettbewerb im Gesundheitswesen sehen. Von der Konkurrenz der Krankenkassen hängt alles ab", argumentierte der Bundeskartellamts-Chef. Es sei entscheidend, dass allen Teilnehmern auf dem Gesundheitsmarkt – von den Krankenkassen bis zum Apotheker – mehr Entscheidungsfreiheit gegeben werde. "Wenn sich der Staat auf die Festlegung auch in sozialer Hinsicht vernünftiger Rahmenbedingungen beschränken würde, wären wir schon einen Schritt weiter in Richtung Marktwirtschaft", meinte Heitzer. Eine solche wettbewerbliche Umorientierung könne sicher nicht bruchartig erfolgen, aber es bedürfe einer klar formulierten Zielvorstellung mit einer überschaubaren Übergangsphase, damit sich alle Marktteilnehmer hierauf einstellen könnten.
AOK-Rabattverträge: Gefährliche Nachfragemacht
Kritik übte Heitzer auch an den neuen AOK-Rabattverträgen. Zwar findet er die Idee an sich begrüßenswert, problematisch ist aus seiner Sicht jedoch, dass die AOKs ihre Verträge gemeinsam ausschreiben dürfen. Heitzer: "Damit können die Kassen eine Nachfragemacht entwickeln, von der wir glauben, dass sie längerfristig im Generikamarkt die mittelständische Struktur nachhaltig zerstört. Die Kassen können Preise erzwingen, die im normalen Wettbewerb nicht möglich wären. Dieses Problem ist ein typisches Beispiel für die fehlende Konsequenz der Politik: Man macht ein bisschen Marktwirtschaft, nimmt den Marktteilnehmern aber gleichzeitig den Schutz des Wettbewerbsrechts weg."
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