Wirtschaft

Auch ohne "Quittung" steuerliche Erleichterung bis Ende 12/2010

(bü). Bundesbürger, die Flutopfern in Pakistan durch eine Spende helfen wollen, können dies unter erleichterten Bedingungen tun – bezogen auf die Möglichkeit, damit Steuern sparen zu können. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu folgende "Maßnahmen" veröffentlicht:

Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Für alle Sonderkonten, die von

  • den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtsverbände (dazu zählen zum Beispiel das Diakonische Werk – der Deutsche Caritas-Verband – Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – das Deutsche Rote Kreuz – die Arbeiterwohlfahrt – der Sozialverband Deutschland (VdK)) oder von

  • inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts,

  • inländischen öffentlichen Dienststellen

eingerichtet wurden, gilt "ohne betragsmäßige Beschränkung" ein vereinfachter Zuwendungsnachweis. Danach genügt es, als Nachweis entweder den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (etwa: ein Kontoauszug) eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking der späteren Steuererklärung beizufügen. Eine offizielle Empfangsbestätigung ist also nicht erforderlich.

Spendenkonto als Treuhandkonto

Das Bundesfinanzministerium weiter: Aus Solidarität mit den Opfern der Flut haben auch nicht steuerbegünstigte Spendensammler Spendenkonten eingerichtet. Dorthin geleitete Spenden sind steuerlich absetzbar, wenn das Spendenkonto als Treuhandkonto geführt wird und die Gelder anschließend entweder an eine gemeinnützige Körperschaft oder an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts beziehungsweise an eine inländische öffentliche Dienststelle weitergeleitet werden.

Unter folgenden Voraussetzungen ist auch hier ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich: Die gesammelten Spenden werden auf ein Sonderkonto einer inländischen Person des öffentlichen Rechts oder eines amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege überwiesen. Die einzelnen Spender erhalten eine Kopie der Buchungsbestätigung des Kreditinstituts sowie eine Liste über alle beteiligten Spender einschließlich der jeweils geleisteten Beträge. Es ist auch möglich, dass statt der Liste eine (Einzel-)Bescheinigung für jeden Spender ausgestellt wird.

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