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Gesundheitspolitik
Viele Änderungsanträge zum AMNOG
Nach Informationen der AZ sollen mit der Preisschaukel "tricksende" Arzneimittelhersteller mit einer Sonderabgabe von 4,5 Prozent bestraft werden. Damit würde der Zwangsrabatt für diese Arzneimittel von 16 auf 20,5 Prozent steigen. Bundesgesundheitsminister Rösler will den Firmen jedoch noch eine Hintertüre offen lassen: Falls sich die Unternehmen, die die Preisschaukel nutzen, noch bis zum Jahresende besinnen und an die gesetzlichen Vorgaben halten, kann der Strafaufschlag abgewendet werden.
Kurz vor der Erhöhung des Zwangsrabattes zum 1. August hatten die gesetzlichen Krankenkassen auf erhebliche Preisbewegungen bei einigen Arzneimitteln aufmerksam gemacht. So verlangte Sandoz für die Injektionslösung Omnitrope Anfang des Monats noch 1240,25 Euro. Zwei Wochen später kostete das Biosimilar dann 1377 Euro. Eine ähnliche Entwicklung gab es beim Krebsmittel Erbitux von Merck Serono. Auch hier stieg der Preis innerhalb von zwei Wochen um gut zehn Prozent. Wiederum zwei Wochen später sanken die Preise für die Medizin wieder auf das ursprüngliche Niveau. Mit dieser "Preisschaukel" versuchten die Firmen, die Erhöhung des Zwangsrabattes zu umgehen. Denn Hersteller, die ihre Preise senken, zahlen laut Gesetz einen niedrigeren Zwangsrabatt.
Laut einer Untersuchung des Gesundheitsministeriums gab es bei insgesamt 455 Arzneimitteln von 17 Herstellern entsprechende Preisbewegungen. Den Schaden beziffern Röslers Beamte auf gut vier Millionen Euro. Es gilt als wahrscheinlich, dass Röslers Strafzuschlag die Zustimmung der Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition findet.
Mehrkostenregelung auf dem Prüfstand
Doch nicht nur die Preisschaukel dürfte am vergangenen Sonntag ein Thema bei den Gesundheitspolitikern der Fraktionen gewesen sein. Nach Informationen der AZ wird in den Fraktionen auch über viele weitere Baustellen im AMNOG nachgedacht. So ist man etwa auf der Suche nach einer praktikablen Alternative für die derzeit vorgesehene Mehrkostenregelung. Bei der Großhandelsvergütung ist das letzte Wort ebenfalls noch nicht gesprochen – für einige mag auch ein Stufenmodell denkbar sein. Allerdings betonten Politiker der Regierungsfraktionen stets, dass an den geplanten Einsparsummen nicht gerüttelt werden soll. Bei der geplanten Novellierung der Packungsgrößenverordnung zeigt sich Bereitschaft, eine Übergangsfrist für den Bestandsmarkt bis Juni 2011 einzuräumen – gegebenenfalls auch noch sechs Monate länger. Damit wären zumindest die laufenden Rabattverträge nicht betroffen. Die Arzneimittelhersteller hatten darauf gedrängt, den Bestandsmarkt ganz aus der Neuregelung auszunehmen – diese Forderung geht den Politikern aber offenbar zu weit. In der CSU gibt es dem Vernehmen nach zudem weiterhin Widerstand gegen die geplante Anwendung des Wettbewerbs- und Kartellrechts auf die gesetzlichen Krankenkassen.
Im Gesetzgebungsverfahren für das AMNOG ist also noch einige Bewegung zu erwarten. Man darf gespannt sein, wie der Kabinettsentwurf am Ende den Bundestag verlässt. Kommende Woche geht die parlamentarische Sommerpause zu Ende. Viel Zeit bleibt nicht, wenn das Gesetz zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll.
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