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- DAZ 37/2010
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ADEXA Info
Befristete Verträge sind oft nur Lohndumping
Unsichere Beschäftigungsverhältnisse wie Leiharbeit und sachgrundlose Befristung sind – anders als Kurzarbeit – oft nicht wirtschaftlich überlebensnotwendig, sondern dienen lediglich dazu, niedrige Gehälter durchzusetzen und Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Normale, tarifgebundene Arbeitsplätze werden verdrängt. Günstige arbeitsmarktpolitische Effekte – wie den Abbau von Überstunden und die Schaffung neuer Arbeitsplätze – lösen sie dagegen nicht in nennenswertem Maß aus. Es ist deshalb aus Sicht der Apothekengewerkschaft zu begrüßen, dass die Forderung nach einer gesetzlichen Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und der Reduzierung von Leiharbeit wieder auf die tagespolitische Agenda kommt.
Dazu Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende von ADEXA: "Nicht nur Unternehmer, sondern auch Arbeitnehmer brauchen Planungssicherheit – zum Beispiel um Familien zu gründen oder größere Investitionen wie den Kauf eines Autos zu tätigen. Das unbefristete Arbeitsverhältnis muss wieder zum Normalfall werden. Um flexibel auf saisonale Schwankungen zu reagieren, hat sich für die Apotheken das Jahresarbeitszeitkonto bewährt, das die Tarifparteien im Rahmentarifvertrag verankert haben."
Leider sind befristete Verträge auch im Apothekenbereich in Mode gekommen, so die Erfahrung der ADEXA-Rechtsabteilung. Betriebe versuchen auf diese Weise, die Probezeit auf zwei Jahre zu verlängern. Außerdem wird der Kündigungsschutz ausgehöhlt. Oft erhöht sich der Druck für die Arbeitnehmer in diesen unsicheren Arbeitsverhältnissen, schlechtere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren und hindert sie daran, ihre tariflichen Ansprüche und Arbeitnehmerrechte wahrzunehmen. Das betrifft zum Beispiel die Sonderzahlung oder Vergütung von Überstunden, die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen oder Krankmeldungen.
ADEXA-Justiziarin Iris Borrmann: "Wenn arbeitsrechtliche Schutzvorschriften wie im Fall der sachgrundlosen Befristung ausgehebelt werden, ohne dass sich die Beschäftigungschancen erhöhen, dann muss die Politik hier zügig gegensteuern."
Rückkehrrecht auf Vollzeitstelle
Der Leitantrag sieht außerdem ein gesetzlich verankertes Rückkehrrecht für Arbeitnehmer in Teilzeitstellen in ihren früheren Vollzeitarbeitsplatz vor. Damit greift die SPD das Problem auf, dass gerade Frauen oft dauerhaft in Teilzeit oder Minijobs arbeiten. Die Folgen sind geringere Aufstiegschancen, weniger Qualifizierungsangebote und eine schlechtere soziale Absicherung.
Dr. Sigrid Joachimsthaler
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