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Falk Pharma gibt Entwarnung
DAZ: Frau Falk, die Apotheken fürchten, zu Opfern des Streits um den Generikaabschlag zu werden. Ist diese Befürchtung begründet?
Ursula Falk: Zunächst möchte ich sagen, dass die Dr. Falk Pharma GmbH selbst aus einer Apotheke hervorgegangen ist, die mein verstorbener Mann, selbst Apotheker, von seinem Vater übernommen hat. Schon vor diesem Hintergrund ist klar, dass die Dr. Falk Pharma GmbH den Streit um den Generikaabschlag für einige ihrer Arzneimittel nicht auf dem Rücken der Apotheken austragen wird. Ich kann den Apotheken daher Entwarnung geben. Wir werden selbstverständlich den Rechenzentren der Apotheken alle von Krankenkassen spezifisch für unsere Präparate einbehaltenen Generikaabschläge erstatten. Dies gilt auch für die Retaxierungen im Dezember 2010, selbst wenn sie erst im Januar 2011 bei den Apotheken ankommen. Daran halten wir uns bis auf Weiteres und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, weil wir die einbehaltenen Abschläge wieder von den begünstigten Krankenkassen zurückverlangen wollen.
DAZ: Weshalb wehren Sie sich denn gegen die Zahlung des Generikaabschlags?
Ursula Falk: Wir wehren uns nicht generell gegen Abschläge. Wir zahlen für eine Reihe unserer Präparate die geforderten Rabatte. Bei dem strittigen Generikaabschlag geht es um unsere Präparate Budenofalk und Salofalk, die zur Therapie von chronisch entzündlichen Darmerkrankungen eingesetzt werden. Beide Präparate wirken topisch an der Darmschleimhaut und benötigen hierfür eine besondere Galenik, die den Wirkstoff zu den entzündeten Darmregionen bringt. Für die Zulassung solcher Präparate sind aufwendige klinische Studien notwendig, auf deren Ergebnisse sich mögliche Nachahmer aufgrund der sogenannten Topika-Leitlinie nicht beziehen dürfen. Da also jeder Anbieter eines Budesonid- oder Mesalazin-haltigen Präparates für den Einsatz im Darm zur Zulassung eigene Studien vorlegen muss, handelt es sich hier nicht um Generika. U. a. aus diesem Grund halten wir es nicht für gerechtfertigt, für Budenofalk und Salofalk einen Generikaabschlag zu entrichten. Dieser Sachverhalt soll juristisch geklärt werden.
DAZ: Herr Dr. Dettling, damit wird es juristisch. Sie vertreten Falk als Anwalt gegen Krankenkassen. Was ist der Hintergrund des aktuellen Vorgehens einzelner Krankenkassen gegen die Apotheken wegen des Generikaabschlags?
Dr. Dettling: Ein unfaires Spiel des GKV-Spitzenverbandes. Die Problematik der streitigen Generikaabschläge ist den Krankenkassen seit 2006 bekannt. Die Dr. Falk Pharma GmbH hat schon im Jahr 2006 ihre Position deutlich gemacht. Danach haben sich die Krankenkassen lange Zeit nicht gerührt. Obwohl Falk dem GKV-Spitzenverband, dem AOK-Bundesverband und einzelnen Krankenkassen schon vor Wochen und Monaten angeboten hat, die offenen Rechtsfragen im direkten Verhältnis zu klären, haben sich bislang nur einige Krankenkassen mit einem solchen fairen Verfahren einverstanden erklärt. Andere Krankenkassen folgen dagegen der Strategie des GKV-Spitzenverbands, die Apotheken in den Streit hineinzuziehen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier die Apotheken vor den Karren der Krankenkassen gespannt und die Hersteller mit Drohungen von Apotheken unter Druck gesetzt werden sollen.
DAZ: Frau Falk, wie geht es 2011 weiter?
Ursula Falk: Wir werden wie gesagt den Rechenzentren der Apotheken alle von Krankenkassen spezifisch für unsere Präparate einbehaltenen Generikaabschläge erstatten und die Abschläge von den begünstigten Krankenkassen zurückverlangen. Wenn der GKV-Spitzenverband erkennt, dass sich die Apotheken nicht gegen uns aufbringen lassen und wir uns nicht unter Druck setzen lassen, trägt dies hoffentlich zur Versachlichung und Beruhigung bei. Wir hoffen, dass wir im nächsten Jahr auch mit denjenigen Krankenkassen, die jetzt noch die Apotheken einbeziehen, Vereinbarungen treffen können, die die Klärung der offenen Rechtsfragen im direkten Verhältnis mit den Krankenkassen ermöglichen. Ich kann nicht für andere Hersteller sprechen. Ich denke jedoch, dass andere Hersteller dies ähnlich handhaben werden.
DAZ: Frau Falk, Herr Dr. Dettling, wir danken Ihnen für das Gespräch!
Zum HintergrundFür einige Arzneimittel ist seit Jahren umstritten, welcher Herstellerrabatt nach § 130a Absatz 3a bzw. 3b SGB V anzuwenden ist. Das Problem reicht in das Jahr 2006 zurück und für diese Forderungen rückt das Ende der vierjährigen Verjährungsfrist nahe. Vor diesem Hintergrund hat es bereits einige Absetzungen durch Prüfzentren gegeben, weitere Verrechnungen wurden angekündigt (siehe DAZ 2010, Nr. 48, S. 19). |
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