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- AZ 43/2011
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Recht
Führerscheinentzug: Alkoholabstinenz muss nachgewiesen werden
(bü). Einem Mann darf wegen seiner (früheren) Alkoholabhängigkeit der Führerschein entzogen werden. Das gelte auch dann, wenn er vor der Entziehung des Führerscheins im Straßenverkehr nicht aufgefallen war. Im konkreten Fall konnte ein Mann nicht belegen, dass er seine Alkoholsucht tatsächlich überstanden hatte. Denn dazu hätte er den Nachweis einer erfolgreichen Entwöhnungsbehandlung und einer einjährigen Alkoholabstinenz bringen müssen. Ohne diesen Nachweis müsse er "im Interesse der Allgemeinheit am Schutz von Leib und Leben" vom Straßenverkehr ferngehalten werden.
(VwG Trier, 1 L 557/11)
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