DAZ aktuell

Hartmann: BMG will ApBetrO noch dieses Jahr vorlegen

BERLIN (lk). Die längst erwartete Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) will das Bundesgesundheitsministerium doch noch in diesem Jahr vorlegen. Das versicherte die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), in einem Gespräch mit dem Präsidenten des Bundesverbandes Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK), Dr. Stefan Hartmann. "Das war ein positiver und offener Gedankenaustausch", sagte Hartmann zur DAZ.
Foto: BVDAK
Im Gespräch mit Ulrike Flach hat BVDAK-Präsident Dr. Stefan Hermann erfahren, dass die neue Apothekenbetriebsordnung doch noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll.

Als Konsequenz aus den Problemen mit der Lieferfähigkeit des AOK-Rabattarzneimittels Metoprolol legte der BVDAK dem Bundesgesundheitsministerium einen Vorschlag zur künftigen Regelung solcher Fälle vor. Danach sollen Apotheker für den Verwaltungsaufwand bei nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln eine Entschädigung von drei Euro pro Rezept von den Herstellern erhalten. Ob die Bundesregierung diese Forderung erfüllen will, blieb offen.

Mit Blick auf die ApBetrO unterstrich der BVDAK seine Haltung, dass es in begründeten Ausnahmefällen nach bayerischem Vorbild für Filialapotheken Ausnahmen von der grundsätzlichen Bereitschaftsdienstpflicht geben sollte. Hartmann: "Der Apotheker soll dann selbst entscheiden können, welche Apotheke Nacht- und Notdienst leistet."

Laut Hartmann wartet das Bundesgesundheitsministerium aber weiterhin auf "seriöse Vorschläge" der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zur Neuregelung des Bereitschaftsdienstes ebenso wie zum Pick-up-Verbot.



DAZ 2011, Nr. 39, S. 20

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.