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Hartmann: BMG will ApBetrO noch dieses Jahr vorlegen
Als Konsequenz aus den Problemen mit der Lieferfähigkeit des AOK-Rabattarzneimittels Metoprolol legte der BVDAK dem Bundesgesundheitsministerium einen Vorschlag zur künftigen Regelung solcher Fälle vor. Danach sollen Apotheker für den Verwaltungsaufwand bei nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln eine Entschädigung von drei Euro pro Rezept von den Herstellern erhalten. Ob die Bundesregierung diese Forderung erfüllen will, blieb offen.
Mit Blick auf die ApBetrO unterstrich der BVDAK seine Haltung, dass es in begründeten Ausnahmefällen nach bayerischem Vorbild für Filialapotheken Ausnahmen von der grundsätzlichen Bereitschaftsdienstpflicht geben sollte. Hartmann: "Der Apotheker soll dann selbst entscheiden können, welche Apotheke Nacht- und Notdienst leistet."
Laut Hartmann wartet das Bundesgesundheitsministerium aber weiterhin auf "seriöse Vorschläge" der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zur Neuregelung des Bereitschaftsdienstes ebenso wie zum Pick-up-Verbot.
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