DAZ aktuell

ApBetrO nur verschoben oder auf Eis gelegt?

BERLIN (lk). Eigentlich sollte das Bundeskabinett als "Weihnachtsgeschenk" am 20. Dezember die Novelle zur Apothekenbetriebsordnung verabschieden. So war es geplant. Doch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) legte seinen Kabinettskollegen das neu gefasste Regelwerk doch nicht vor. "Technischer" und "redaktioneller" Feinschliff am Verordnungstext seien verantwortlich für die Verschiebung, hieß es aus dem BMG. Wirklich?

Denn zunächst lautete die Auskunft: Die Zustimmung des Kabinetts sei "nur verschoben" und zwar auf den 11. Januar. Eine kleine Verzögerung also, kein Grund für weitere Spekulationen. Doch dann wurde nachgereicht, es könne auch noch später werden, vielleicht Februar oder gar März.

Über die Gründe lässt sich nur rätseln. Mit der AMG-Novelle und der Pflegereform stehen weitere Reformvorhaben bei Bahr auf der Terminliste. Und bei der ApBetrO droht Widerstand der Länder, vor allem gegen die Privilegierung von Filialapotheken. Es wäre nicht das erste Mal, dass Ministerien versuchen, durch geschickte Terminierung Pakete für den Bundesrat zu schnüren, mit denen sich mit den Ministerpräsidenten nach den Prinzipien eines orientalischen Basars ins Geschäft kommen lässt. Also heißt es vorerst wieder einmal abwarten, für die Apotheker … Dabei waren sich in der Vorwoche die Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition in ihrer turnusmäßigen Koordinierungsrunde mit dem Bundesgesundheitsministerium einig, die Novelle der ApBetrO wie vom BMG vorgelegt weitgehend unverändert dem Kabinett zur Beschlussfassung vorzulegen. Ob es nach der Verschiebung dabei bliebt, ist ebenfalls wieder offen.

Pharmazieräte gegen "Light-Apotheken"

Unterstützung für das klare Nein zur Privilegierung von Filialapotheken kommt unterdessen auch von den Pharmazieräten und Amtsapothekern. Die in der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) zusammengeschlossenen ehren amtlichen Pharmazieräte und Amtsapotheker aus allen Bundesländern Deutschlands setzen sich für den Erhalt der Voll apotheke ein. Als Ergebnis der Diskussion über die Novelle der ApBetrO auf der letzten APD-Jahrestagung in Trier formulierten die Pharmazieräte dazu eine Drei-Punkte-Erklärung. Darin lehnt die APD "Erleichterungen für Filialen" ab und fordert das Festhalten an der Vollapotheke. Außerdem lehnt die APD den Einsatz von nichtpharmazeutischem Personal bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln ab. Zudem fordern die Pharmazieräte die Einrichtung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS) für alle Bereich der Apotheke. Eine entsprechende Stellungnahme hat der APD dem Bundesgesundheitsministerium im Rahmen der Anhörung zur ApBetrO zugeleitet.

Labor und Rezeptur in jeder Apotheke

Bereits im Jahr 2010 formulierten die Pharmazieräte und Amtsapotheker ihre Anforderungen an die Apotheke in einer Resolution: "Als Voraussetzung zur Erfüllung des Versorgungsauftrages nach § 1 Apothekengesetz ist nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands APD die Prüfung von Ausgangsstoffen und die Herstellung von Rezepturarzneimitteln und damit das Vorhandensein von Labor und Rezeptur in jeder Apotheke (Haupt- und Filialapotheke) unverzichtbar. Nur so ist eine schnelle und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit ad hoc herzustellenden Rezepturarzneimitteln zu gewährleisten (auch in der Notfallversorgung)", heißt es dort. Dazu sei in jeder Apotheke eine Mindestausstattung an Prüf- und Herstellungsgeräten erforderlich. Dabei werde das Vorhandensein einer dem aktuellen Stand entsprechenden Standard-Laborausstattung vorausgesetzt (z. B. Bechergläser, Erlenmeyerkolben, Messzylinder, Büretten, Bunsenbrenner etc.). Darüber hinaus seien für die Identitätsprüfung von Ausgangsstoffen zusätzlich Geräte erforderlich. Jede Apotheke müsse so ausgestattet sein, dass Arzneimittel, insbesondere in den Darreichungsformen Kapseln, Salben, Cremes, Gele, Pulver, Drogenmischungen, Lösungen, Augen- und Nasentropfen, Suspensionen, Emulsionen, Suppositorien und Ovula sowie Wasser für Injektionszwecke, ordnungsgemäß hergestellt werden könnten.

Weiter heißt es in der Resolution: "Die Beratung und Information sind wesentliche Bestandteile der apothekerlichen Tätigkeit. Zur Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen, zur Beratung von Kunden und Fachkreisen sowie zur Information über gesetzliche Vorschriften muss in jeder öffentlichen Apotheke die im Folgenden genannte Mindestausstattung an wissenschaftlichen Hilfsmitteln vorhanden sein." Zur Pflichtlektüre in jeder Apotheke zählen für Pharmazieräte und Amtsapotheker die gesetzlich vorgeschriebenen Arzneibücher, der Deutsche Arzneimittel-Codex und das Neue Rezeptur-Formularium (NRF). Alle vorhandenen wissenschaftlichen Hilfsmittel und Literatur müssten in einer aktuellen Auflage vorhanden sein, fordert die APD.



DAZ 2011, Nr. 51-52, S. 21

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