Recht

Ein Arztattest genügt für den Ausstieg aus einem Fitness-Vertrag

(bü). Das Mitglied eines Fitness-Clubs kann vorzeitig aus seinem Vertrag aussteigen, wenn es erkrankt ist und darüber dem Betreiber ein ärztliches Attest vorlegt. Dies auch dann, wenn nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Studios "geeignete Belege" für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag vorzulegen sind – und trotz dreier Arztatteste bestritten wird, dass sie "geeignet" seien. Und wenn schon davon auszugehen sei, dass das Mitglied keine sportlichen Betätigungen im Studio mehr ausführen könne, so habe es doch die Möglichkeit, die Sauna, Trainingskurse und Physiotherapie in Anspruch zu nehmen. Das Amtsgericht Dieburg ignorierte die Klausel, in der von "geeigneten Belegen" die Rede ist, weil sie unbestimmt und damit unwirksam sei. Außerdem hätten Kunden bei Krankheit Anspruch auf Geheimhaltung.


(AmG Dieburg, 211 C 44/09)



AZ 2012, Nr. 11, S. 4

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