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Arzneimittel-Check durch Ärzte in Nordrhein

AOK und KV-Nordrhein erweitern Hausärztevertrag

STUTTGART (du). Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat sich im Rahmen eines aktualisierten Hausärztevertrags mit der AOK Rheinland/Hamburg auf einen bezahlten Arzneimittel-Check durch Ärzte geeinigt. Das Wissen der Apotheker ist bei diesem Projekt nicht gefragt, allerdings wurde es zur Festlegung der Vorauswahlkriterien durchaus benötigt.
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Apotheker außen vor Die KV Nordrhein hat mit der AOK Rheinland/Hamburgeinen Arzneimittel-Check durch Ärzte vereinbart. Der Arzt bekommtden Check vergütet. Die im Rahmen des ABDA-KBV-Modells vorgeseheneVergütung für Apotheker für eine entsprechende Leistung stieß in der Vergangenheitdagegen vielfach auf Kritik ...

In einer Pressemitteilung der KV Nordrhein vom 3. April 2012 heißt es dazu, dass die Vertragspartner mit diesem Projekt in Nordrhein Neuland betreten. Erstmals bekämen hier koordinierende Ärzte die Möglichkeit, sich einen Überblick über die Gesamtmedikation ihrer Patienten zu verschaffen. Dr. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein wird mit den Worten zitiert: "Der Alltag zeigt, dass Ärzte nicht immer wissen, welche Medikamente ein Patient auf eigene Faust einnimmt oder von anderen Ärzten verschrieben bekommt." Je mehr Ärzte an der Pharmakotherapie beteiligt seien, desto höher würde das Risiko, dass es zu unerwünschten Neben- und Wechselwirkungen komme. Der Arzneimittelcheck solle für mehr Transparenz sorgen und die Qualität bei der Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln verbessern.

Vergütung bis zu 160 Euro

Der Arzneimittel-Check wird mit 80 Euro vergütet. Die Vergütung erhöht sich auf 160 Euro, wenn der Arzt mehr als vier Stunden aufwenden und sich mit beteiligten fachärztlichen Kollegen abstimmen muss.

Vorauswahl durch AOK

Die Vorauswahl der Patienten für den Arzneimittel-Check trifft die AOK Rheinland/Hamburg. Sie stellt dem Hausarzt eine Übersicht der Verordnungsdaten zur Verfügung. Im Fokus stehen dabei zunächst ältere Patienten mit Polymedikation sowie Patienten, die in der PRISCUS-Liste aufgeführte Arzneimittel einnehmen. Als weiteres Kriterium werden mögliche Interaktionsrisiken bei zeitgleicher Verordnung bestimmter Wirkstoffpaare genannt. Diese sind von der AOK Rheinland/Hamburg zusammen mit der Universität Bonn definiert worden.

Apotheker Prof. Dr. Ulrich Jaehde, Leiter des Bereichs Klinische Pharmazie der Universität Bonn, erklärte auf Anfrage der DAZ, dass seine Arbeitsgruppe vor einem Jahr in einem gemeinsamen Projekt mit der AOK ein Interaktions-Ranking erarbeitet hat, das jetzt offensichtlich im Rahmen des Arzneimittel-Checks durch Hausärzte in Nordrhein angewendet werden soll. An dem laufenden Modell sei der Bereich Klinische Pharmazie der Universität Bonn jedoch nicht beteiligt.

AOK stellt Daten zur Verfügung

Will der Arzt einen Arzneimittel-Check durchführen, muss er sich die Einverständniserklärung des Patienten einholen und diese der AOK vorlegen. Dann erhält er von der AOK eine detaillierte Aufstellung der Medikation der vergangenen vier Quartale, eine Liste aller behandelnden Ärzte sowie eine Übersicht aller gestellten Diagnosen. Die im Rahmen der Selbstmedikation eingenommenen Medikamente muss der Arzt bei dem Patienten erfragen.

Auf Basis dieser Daten soll er dann eine Gesamtverordnungsanalyse durchführen und entscheiden, ob eine Umstellung oder Dosisanpassung der Medikation notwendig oder medizinisch sinnvoll ist. Bei Bedarf erarbeitet er in Absprache mit den Fachärzten einen neuen Medikationsplan.



DAZ 2012, Nr. 16, S. 20

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