ADEXA Info

Pleiten, Pech und Passfotos

Elektronische Gesundheitskarte in der Kritik

Die elektronische Gesundheitskarte ist zum Politikum geworden: Nach zahlreichen Pannen übt der Gesetzgeber jetzt Druck auf Krankenkassen aus. Patienten wehren sich zunehmend gegen das Projekt. Eine Frage bleibt: Haben sie trotzdem Anspruch auf alle Leistungen?
Foto: gematik GmbH

Die Pannen reißen nicht ab: Ende Juni wurden laut GKV-Spitzenverband zwei Millionen elektronische Gesundheitskarten (eGK) ohne PIN ausgeliefert. Bis zum Betrieb des Systems werden diese Passwörter als Zugangscode benötigt. Zwar zeigt sich der Hersteller kulant, Patienten sorgen sich angesichts technischer Pannen jedoch um ihre persönlichen Daten.

Krankenkassen in der Pflicht

Parallel dazu läuft der Rollout auf Hochtouren. Nicht ohne Grund: Bis Ende 2012 müssen die gesetzlichen Krankenkassen mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten mit dem umstrittenen Stück Plastik ausstatten. Ansonsten drohen ihnen schmerzhafte Kürzungen ihrer Verwaltungsausgaben. Die Quote zu erreichen, ist nicht möglich ohne funktionierende Technik – und ohne Mitwirkung der Patienten.


Internet


Elektronische Gesundheitskarte:

http://bit.ly/pYhpkD

Ärztenetz Südbrandenburg:

www.ansb.de

The Guardian: NHS told to abandon delayed IT project:

http://bit.ly/rsetfE

Kein Foto, keine Leistung?

Momentan wächst der Druck auf Versicherte, ihr Passfoto einzusenden. Während Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und der Krankenkassen davon ausgehen, dass alle Bürger ein Bild von sich zur Verfügung stellen, empfiehlt die Verbraucherzentrale den Bürgern, sich vorher gründlich zu informieren. Tatsache ist, dass sich mit personalisierten Karten schwerer Leistungen erschleichen lassen. Momentan liegen entsprechende Schäden im mehrstelligen Millionenbereich.

Tatsache ist aber auch, dass niemand überprüft, ob ein Foto auch wirklich die versicherte Person darstellt. Gegner argumentieren wiederum mit Sicherheitslücken im elektronischen System.

Ein Blick in das Fünfte Sozialgesetzbuch, § 291, zeigt, dass Patienten auch ohne Passbild keinen Nachteil haben dürfen. Vielmehr muss ihnen eine alternative Möglichkeit, die GKV-Mitgliedschaft nachzuweisen, gegeben werden: „Versicherte (…), deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild.“ Soviel zur Theorie – die Praxis wird möglicherweise anders aussehen.

Sozialgericht: Grundrechte nicht verletzt

Ein Versicherter aus Wuppertal klagte deshalb gegen seine Versicherung, um sich von der eGK komplett befreien zu lassen. Das Sozialgericht Düsseldorf stellte jedoch fest, dies sei „gesetzlich nicht vorgesehen“ und auch „verfassungsrechtlich unbedenklich“. Der Versicherte könne schließlich, abgesehen von Pflichtdaten, selbst bestimmen, welche Informationen gespeichert werden. Hingegen werde sein Sachleistungsanspruch durch die eGK nicht berührt (Urteil vom 28. 06. 2012, Az.: S 9 KR 111/09; nicht rechtskräftig).

Dünnes Eis: Die Argumentation der Richter bezieht sich nicht auf später umzusetzende Applikationen wie das eRezept: Sollten Patienten hier ihre Zustimmung verweigern, gibt es ein großes Problem – Alternativen zum eRezept sind bei Verordnungen nicht vorgesehen. Insofern könnten hier durchaus Leistungen eingeschränkt werden. Das Düsseldorfer Sozialgericht hält deshalb eine Überprüfung vor dem Verfassungsgericht für denkbar.

Weitere Tests mit der eGK abgelehnt

Auch Ärzte haben Bedenken gegen das neue Verfahren: Anfang Juli lehnte die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen weitere Tests im Kammerbezirk ab. Ihr Argument: zu viel Bürokratie, vor allem beim Abgleich der Stammdaten vor Ort – eine Leistung, die eigentlich im Zuständigkeitsbereich der GKV läge.

Damit bleibt im Moment nur ein Resümee: In der aktuellen Form profitieren Leistungserbringer nicht von der eGK. Ein Pilotprojekt in Brandenburg zeigt, wie es funktionieren könnte.

Regionales Projekt erfolgreich

Im „Ärztenetz Südbrandenburg“ hat die elektronische Patientenakte längst Einzug gehalten, inklusive einer besseren Kommunikation zwischen Medizinern. Patienten haben die Möglichkeit, teilnehmenden Praxen durch Fingerabdruckleser Zugriff zu ihrer Patientenakte zu gewähren. Damit lassen sich Diagnostik und Therapie von Haus- und Fachärzten in Einklang bringen.

Das elektronische Rezept ist ebenfalls keine Zukunftsmusik mehr: Mit Zustimmung der Patienten wird ein zentrales Arzneimittelmanagement aufgebaut – als Beitrag gegen Polypharmazie. Patienten haben jedoch die Möglichkeit, Dokumentationen einzuschränken – auch bei Medikamenten. Um die Arzneimitteltherapiesicherheit auch ohne Dokumentation der Verordnungen zu gewährleisten, können Hinweise hinterlegt werden, dass bei dem jeweiligen Patienten bestimmte Wirkstoffe kontraindiziert sind.

Im kleinen Rahmen lassen sich Probleme oftmals leichter lösen. Das wäre auch der Charme des ABDA-KBV-Modells mit ärztlicher Wirkstoffverordnung und Auswahl geeigneter Präparate durch die Apotheke, inklusive Begleitung der Pharmakotherapie. Über gemeinsame Datenbanken ließen sich Informationen zwischen Arztpraxen und Apotheken vor Ort austauschen.

Kein Ende in Sicht

Was auf regionaler Ebene funktionieren kann, macht bundesweit nach wie vor Probleme. Trotz zahlreicher Pannen halten Deutschlands Politiker am flächendeckenden Rollout der eGK fest – koste es, was es wolle.

Andere Länder besinnen sich längst eines Besseren: Vor rund einem Jahr berichtete der britische „Guardian“, dass der Nationale Gesundheitsdienst aus einem Projekt zum Aufbau elektronischer Patientenakten ausgestiegen ist – mit einem Schaden in Höhe von 14,5 Milliarden Euro.


Michael van den Heuvel



DAZ 2012, Nr. 30, S. 81

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.