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Gesundheitspolitik
Viel Zuspruch für die Notdienst-Pauschale
"Wir wollen sicherstellen, dass die Menschen in ländlichen Regionen nach wie vor möglichst nah eine Apotheke vorfinden", erklärte Bahr nach der Kabinettssitzung, Zugleich betonte er, dass mit dem ANSG "Neuland" betreten werde. Erstmals gebe es für eine Gemeinwohlaufgabe eine pauschale Vergütung – in anderen Bereichen kenne man so etwas nicht. Diese Gemeinwohlaufgabe, die Apotheken übernehmen, rechtfertige im Übrigen neben der Notdienstpauschale auch das bestehende Fremd- und Mehrbesitzverbot.
Nur eine Anerkennung
Bahr betonte zudem erneut, dass die Pauschale eine Anerkennung für diese Apothekenleistung sei. Mit ihr auch die tatsächlichen Kosten für den Nacht- und Notdienst zu decken, sei nie Ziel gewesen. Was die Warnung der Apotheker vor einem Apothekensterben betrifft, so erklärte Bahr, bislang sei die Zahl der Apotheken lediglich auf das Niveau der 1990er Jahre zurückgegangen. Probleme in der Fläche könne er noch nicht erkennen.
"Wir wollen aber nicht erst handeln, wenn es zu spät ist", so der Minister. Keine Zweifel hat Bahr an der Ehrlichkeit der Apotheker. Er ist sicher, dass sie die neue Pauschale gewissenhaft und eigenverantwortlich an den Fonds abführen werden. Sie wollten die Notdienstvergütung und hätten somit ein Eigeninteresse, dass sich alle an die Regeln halten, so Bahr.
Singhammer hofft auf zügige Umsetzung
Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) begrüßte, dass das ANSG auf den Weg gebracht wurde und appellierte an die Länder, kein Vermittlungsverfahren anzustrengen. "Ich hoffe, dass der Bundesrat die Verabschiedung des ANSG nicht verzögert", sagte er. Durch die Änderung hinsichtlich der PKV-Rezepte sei die Umsetzung des Gesetzes "etwas einfacher" geworden. Die Apotheker erhielten überdies ein "hohes Maß an Selbstverantwortung".
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, und der zuständige Berichterstatter Michael Hennrich sind überzeugt, mit dem ANSG etwas für die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von Patienten getan zu haben. Auch in Zukunft sollten gerade Menschen in ländlichen Regionen "in Notfällen nicht zig Kilometer weit fahren müssen, um Hilfe zu bekommen", so die beiden CDU-Politiker. Es sei auch richtig, dass das Engagement der Apotheker nicht länger nur anhand der Zahl der abgegebenen Packungen honoriert werde. "Insbesondere in weniger dicht besiedelten Gebieten mit häufigen Notdiensten und weniger abgegebenen Medikamenten hat sich diese Entlohnung nicht bewährt", so Spahn und Hennrich.
Linke: richtig, aber ...
Zustimmung gab es auch von der Linksfraktion: Deren gesundheitspolitische Sprecherin Dr. Martina Bunge begrüßte, dass ein "Beitrag zur dringenden Förderung der Landapotheken" geleistet werde. Die Bedeutung des Notdienstes für die Versorgung lasse sich nicht anhand des Umsatzes bestimmen, daher sei eine pauschale Vergütung richtig. Nachbesserungsbedarf sieht Bunge dennoch: "Der Zuschlag von 2,50 Euro pro Präparat sollte insbesondere nach Verordnung durch den ärztlichen Notdienst entfallen". Auch die Finanzierung über die Erhöhung des Festzuschlags scheint ihr "sehr bürokratisch".
Schmidt: Fondsvorbereitungen in vollem Gang
Auch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt freute sich über den Kabinettsbeschluss: Das neue Gesetz sei besonders für die Apotheken auf dem Land mit vielen Nacht- und Notdiensten eine gute Nachricht. Die ABDA appelliert an Bundestag und Bundesrat, das Gesetz zügig umzusetzen. "Die Vorbereitungen für den Fonds sind bereits in vollem Gange. Wir werden das ANSG zügig, transparent und so unbürokratisch wie möglich umsetzen", so Schmidt.
Zustimmung aus Bayern
Der Bayerische Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber (CSU) begrüßt das ANSG ebenfalls: "Endlich hat der Bund reagiert und ist unserer Initiative gefolgt, gerade für Apotheken auf dem Land die Vergütung gerechter zu machen." Die geplante Pauschale sei ein wichtiger Beitrag zur Existenzsicherung der öffentlichen Apotheken im ländlichen Raum. "Das hilft, den gefährlichen Trend der Apothekenschließungen auf dem Land zu stoppen", so Huber.
AZ 2013, Nr. 13/14, S. 8
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