Gesundheitspolitik

Kampf den neuen Drogen

26 psychoaktive Substanzen werden dem BtMG unterstellt

Berlin (az). Das Bundeskabinett hat am 22. Mai die 27. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit ihr sollen 26 neue psychoaktive Substanzen in die Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen werden. Ziel sei es, den Missbrauch dieser Stoffe einzudämmen, die Gesundheit Einzelner und der Bevölkerung zu schützen und die Strafverfolgung zu erleichtern, erklärte das Bundesgesundheitsministerium. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Bei den Substanzen handelt es sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums um synthetische Cannabinoide sowie um synthetische Derivate des Cathinons, Amfetamins und Phencyclidins. Die beiden Benzodiazepine Etizolam und Phenazepam sollen ebenfalls dem BtMG unterstellt werden. Auch das hierzulande zur Behandlung von ADHS zugelassene Lisdexamfetamin wurde aufgenommen – weil es über ein entsprechendes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial verfüge, erklärt das Ministerium.

Zwei Drittel aller neuen im Rahmen des europäischen Frühwarnsystems gemeldeten Substanzen sind laut Gesundheitsministerium synthetische Cannabinoide und Cathinone. Die neuen psychoaktiven Substanzen werden durch einfache chemische Abwandlung (Derivatisierung) bekannter chemischer Grundgerüste synthetisiert. Dadurch entstehen Stoffe mit ähnlichen Wirkungs- und Nebenwirkungsprofilen und vergleichbaren Gefährdungspotenzialen wie bei bereits unterstellten Betäubungsmitteln. Mit der 27. Änderungsverordnung sollen die Anlagen des BtMG nun auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Das Ministerium verweist darauf, dass der Konsum neuer psychoaktiver Substanzen mit unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken verbunden sei: Sie sind professionell aufgemacht und werden meist verharmlosend als "Kräutermischungen", "Badesalze" oder – weil ihre Inhaltsstoffe bislang frei im Handel waren – "Legal Highs" verkauft. Die gesundheitlichen Folgen sind teilweise schwerwiegend und reichen von Übelkeit, Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen und Ohnmacht bis hin zu Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen.

Einheitliche Freigrenze für Cannabis?

Beim "klassischen" Haschisch und Marihuana gibt es dagegen andere Diskussionen in der Politik. Laut dem nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger (SPD) prüfen die Bundesländer derzeit eine einheitliche "Freigrenze" für den Besitz dieser "weichen" Drogen. "Wir regen an, dass die Justizminister eine Harmonisierung anstreben, damit nicht in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Rechtslagen herrschen", sagte Jäger den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe. Der Besitz von Cannabisprodukten ist in Deutschland generell verboten. In kleinen Mengen für den Eigenbedarf wird das Rauschgift aber toleriert, der Besitzer muss keine Strafe fürchten. Diese Toleranzgrenze ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

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