Gesundheitspolitik

Zukunft der Pharmazie in Leipzig

Apotheker erhöhen Druck mit Rechtsgutachten: Studiengang weiterführen!

BERLIN (jz) | Eine endgültige Entscheidung zur Zukunft des Pharmazeutischen Instituts der Universität Leipzig gibt es noch immer nicht. Die sächsischen Apotheker lassen aber nicht locker und haben ein Rechtsgutachten beauftragt. Sein Ergebnis wurde in der vergangenen Woche vorgestellt: Ohne Einvernehmen des Sächsischen Sozialministeriums zur Schließung muss der Studiengang Pharmazie danach weitergeführt werden.
Foto: Sächsischer Apothekerverband
Geplante Schließung des Pharmazeutischen Instituts der Universität Leipzig Rechtsanwalt Frank Selbmann (2.v.l.) präsentiert im Rahmen einer Pressekonferenz das Ergebnis seines Gutachtens.

Die Universitätsleitung will das Institut aus Spargründen schließen. Während das Wissenschaftsministerium keine Bedenken hat, legte das Sozialministerium Veto ein. Weil auf politischer Ebene keine endgültige Entscheidung fällt, hat die Universität in der Zwischenzeit reagiert. Zum kommenden Wintersemester wird die Zahl der Studienplätze von bisher 45 auf 36 reduziert, weil im kommenden Jahr bereits drei Personalstellen im Institut wegfallen werden. Die Studenten befürchten einen schleichenden Tod des Instituts, ist doch das Interesse neuer Bewerber weiterhin groß.

Ohne Einvernehmen keine Schließung

Die Universität Leipzig sei an die Entscheidung des zuständigen Fachministeriums gebunden, stellt Rechtsanwalt Frank Selbmann in seinem Gutachten fest. Diese könne auch nicht durch eine entgegenstehende Entscheidung ersetzt oder umgangen werden. Insbesondere dürfe die Zulassungszahl für Studienbewerber nicht abweichend von der tatsächlich errechneten Aufnahmekapazität zulasten der Studienbewerber festgesetzt werden. Beim Abbau von Studienplätzen müsse in jedem Fall berücksichtigt werden, dass das Sozialministerium davon ausgehe, dass wohl bereits die Verminderung der Aufnahmekapazität zu einer Verschärfung der Stellen- und Personalsituation in den sächsischen Apotheken und damit zur Gefährdung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung führen würde. In jedem Fall müsse die Universität aber gewährleisten, dass Lehrveranstaltungen weiterhin so angeboten werden, dass ein Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit erfolgen könne. 

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