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DAZ aktuell
Spahn wendet sich an Justizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger soll gegen Rx-Arzneimittel auf Online-Plattformen tätig werden
Spahn hat keinen Zweifel: „Der Verkauf von Arzneimitteln bei Ebay oder Amazon ist eindeutig rechtswidrig“. In seinem Brief an die Bundesjustizministerin führt er aus, dass sich strafbar macht, wer mit Rx-Arzneimitteln Handel treibt oder sie abgibt, ohne Apotheke zu sein. So steht es im Arzneimittelgesetz. Doch Spahn muss feststellen: „Das schönste Gesetz bringt nichts, wenn es nicht auch durchgesetzt wird.“ Deswegen müssten Bundes- und Landesbehörden hier auf allen Ebenen konsequent dranbleiben. „Schließlich geht es um Arzneimittelsicherheit für die Patienten.“ Und so kam es zum Brief an die FDP-Kollegin.
Tatsächlich ist es nicht ganz einfach, Ebay oder Amazon zur Rechenschaft zu ziehen. Schließlich sind nicht sie es, die die Arzneimittel in den Verkehr bringen oder sie abgeben. „Sie können daher nach dem Arzneimittelgesetz nicht belangt werden“, konstatiert Spahn in seinem Schreiben an Leutheusser-Schnarrenberger. Verantwortlich seien nur die jeweiligen Anbieter. Gleichwohl unterlägen die Plattformen grundsätzlich der Verpflichtung, illegale Angebote zu entfernen. Mittlerweile verschwinden die Angebote auch mehr oder weniger schnell aus dem Internet – insbesondere, wenn die Unternehmen auf sie hingewiesen werden.
Ansprüche schwer durchzusetzen
Wenn die Angebote doch länger stehen, ist es dennoch nicht leicht, Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Denn mittlerweile, so schreibt Spahn, hätten Unternehmen wie Ebay ihre Niederlassung von Brandenburg nach Luxemburg verlagert. Für aussichtslos hält er ein Vorgehen gegen die Plattform-Betreiber aber nicht: Wenn diese ihren Sitz im Ausland hätten und eine verantwortliche Niederlassung in Deutschland nicht existiere, könnten die Länder Maßnahmen wie Untersagungsverfügungen im Wege der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit über die zuständige ausländische Behörde durchsetzen. Daher bittet Spahn Leutheusser-Schnarrenberger „dafür Sorge zu tragen, dass das zuständige Bundesamt für Justiz alle Möglichkeiten ausschöpft, damit Untersagungsverfügungen auch in den entsprechenden EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden können“. Und: „Über eine Rückmeldung über die erfolgten konkreten Maßnahmen wäre ich dankbar.“
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