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Recht
Frühjahrsputz für den Versicherungsschutz
Policen-Wald „lichten“ und Geld sparen. Teil 1: Diese Versicherungen brauchen Sie wirklich
Gesetzliche Versicherungen
Bei einer Reihe von Versicherungen braucht gar nicht erst überlegt zu werden, ob sich ein Abschluss rentieren könnte oder nicht. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung – wenn Sie Arbeitnehmer sind. Der Gesetzgeber unterstellt bei diesen Versicherungen, dass Arbeiter und Angestellte schutzbedürftig sind – unabhängig davon, ob das im Einzelfall tatsächlich der Fall ist. Auto-, Motorrad- und andere Kraftfahrer sind verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies mit Blick darauf, dass ein verschuldeter Unfall außer den Schuldigen auch den Geschädigten ins finanzielle Unglück stürzen kann.
Private Versicherungen
Diese Versicherungen sollten oder könnten Sie haben (sie sind zumindest „überlegenswert“):
Eine der wichtigsten Versicherungen, deren Abschluss der Gesetzgeber nicht vorgeschrieben hat, ist die Privat-Haftpflichtversicherung. Sie schützt vor möglichen Millionenforderungen, wenn Sie einem Anderen einen Schaden zufügen, etwa als Fußgänger, als Radfahrer oder Inline-Skater. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für den Hund kann dieselbe Bedeutung haben wie die private Haftpflichtversicherung für Frau- oder Herrchen. (Katzen sind in der Privat- Haftpflichtversicherung ihrer Besitzer eingeschlossen.)
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist beinahe ein „Muss“ – egal, ob eine gesetzliche oder ohnehin schon eine private Krankenversicherung besteht. Für die gesetzlich Krankenversicherten kann sie der einzige Schutz sein (etwa in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht). Privat Krankenversicherten kann sie helfen, den „Schadenfreiheitsrabatt“ aus der Hauptversicherung zu bewahren.
Auch die Bauherren-Haftpflichtversicherung ist für Häuslebauer fast Pflicht, falls während der Bauphase „Besucher“ zu Schaden kommen. Ebenso die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für Vermieter.
Eine Wohngebäudeversicherung (gegebenenfalls kombiniert mit einer Elementarschadenversicherung) sollte für Hausbesitzer selbstverständlich sein, wenn sie nach einem Brand, Sturm oder einer Überschwemmung nicht auch finanziell „im Freien“ stehen wollen.
Eine private Rentenversicherung – allein oder neben der gesetzlichen Rentenversicherung – kann, vor allem mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung der privaten Altersvorsorge, wichtig sein, wenn nicht wegen der steuerlichen Vorteile eine andere Anlageform, etwa eine Riester- und Rürup-Rente beziehungsweise ein Riester-Fonds- oder Banksparplan vorgezogen wird.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt die (seit Jahren stark eingeschränkten) Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus den berufsständischen Versorgungswerken.
Eine private Krankenversicherung ist im Regelfall nur für Selbstständige und solche Arbeitnehmer bedeutsam, die nicht (mehr) versicherungspflichtig sind und auch nicht die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung gewählt haben. Ihr Versicherungsschutz sollte auch ein Krankentagegeld einschließen, das den Einkommensausfall während einer Arbeitsunfähigkeit ersetzt.
Eine Pflege-Zusatzversicherung stockt die Leistungen der gesetzlichen wie privaten Pflegeversicherung auf.
Eine private Unfallversicherung schützt zum Beispiel Hausfrauen und Kinder für den Invaliditätsfall. Arbeitnehmer (die ja gesetzlich unfallversichert sind, ohne selbst Beiträge dafür aufwenden zu müssen) können durch eine solche Police auch Unfälle in der Freizeit versichern. Allerdings: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe oben) schließt dieses Risiko bereits mit ein.
Eine Risiko-Lebensversicherung empfiehlt sich für Sie, wenn Sie eine Familie zu versorgen haben, die im Falle Ihres Todes preiswert finanziell abgesichert sein soll.
Eine Kfz-Teilkaskoversicherung ist vor allem wichtig für den Fall, dass das Auto oder das Motorrad gestohlen wurde. Aber auch Schäden durch Unwetter wie Überschwemmungen und Hagel sind abgedeckt. In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt. (Kfz-Vollkaskoversicherung: siehe Teil 2.)
Eine Hausratversicherung macht nur Sinn, wenn das Hab und Gut einen hohen Wert hat. Wer pauschal 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche versichert, dem wird im Schadenfall von seiner Versicherung nicht entgegengehalten, er sei „unterversichert“ (was sonst eine geringere Zahlung zur Folge hätte). Ist der Wert des Hausstandes höher, so sollte er versichert sein, um auch im Fall eines Totalschadens „voll“ abgesichert zu sein. – Für den Fall von Überschwemmungen ist es sinnvoll, die Hausratversicherung mit einer Elementarschadenversicherung kombiniert zu haben.
Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für den Öltank wird vor allem für Behälter unter der Erde abgeschlossen, weil hier besonders hohe Schäden eintreten können (Grundwasser!).
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