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Gesundheitspolitik
Schutzimpfungen: Baden-Württemberg will Rabatt
AOK schreibt erneut sieben Impfstoffe aus
Die Erfahrungen mit den seit Anfang 2013 existierenden Rabattverträgen über gleich sieben Impfstoffe ließen nicht zwingend erwarten, dass die AOK Baden-Württemberg nochmals über eine Grippeimpfstoff-Ausschreibung hinausgeht. Schließlich ist bei anderen Schutzimpfungen die Zahl der Anbieter sehr überschaubar. Und in diesem Jahr fiel ein Rabattpartner bereits aus: Die Verträge mit GlaxoSmithKline über zwei Rabatt-Impfstoffe wurde wegen Lieferschwierigkeiten im Januar vorzeitig beendet – zwar vorübergehend, wie es hieß, doch bis jetzt hat sich an der Situation nichts geändert. In der Öffentlichkeit werden Impfstoffausschreibungen ebenfalls kritisch gesehen, auch die Politik hat angekündigt, ein wachsames Auge auf diese besonderen Rabattverträge zu werfen.
Doch diese Bedenken sind in Baden-Württemberg offenbar kein Grund, auf eine erneute Ausschreibung zu verzichten. Das Bundesland ist für diese abermals in vier Gebietslose aufgeteilt – für sie wird für jeden der sieben Impfstoffe ein einziger Rabattpartner gesucht. Zum einen geht es um einen saisonalen Impfstoff gegen Influenza (nichtadjuvantierte Spalt- und/oder Subunitimpfstoffe einschließlich virosomale Impfstoffe) zur Impfung der Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze (Fertigspritze, 1er- und 10er-Packungen sowie ggf. weitere Packungsgrößen). Vertragszeitraum ist hier der 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2017.
Überdies sollen – wie schon in der ersten Impfstoff-Ausschreibung – Rabattverträge geschlossen werden über Impfstoffe gegen
- Frühsommer-Meningoenzephalitis
- Diphterie, Pertussis, Poliomyelitis und Tetanus (Vierfachimpfung)
- Meningokokken C
- Masern, Mumps und Röteln (Dreifachimpfung)
- Varizellen und
- Diphterie, Haemophilus influenzae b, Pertussis, Poliomyelitis und Tetanus (Fünffachimpfung)
Geboten werden kann nun bis zum 19. Mai 2014.
Produktneutrale Verordnung
Derweil entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG), dass die im Ländle seit Anfang des Jahres 2013 praktizierte produktneutrale Impfstoffverordnung – jedenfalls vorläufig – nicht zu beanstanden ist. Anders als das Sozialgericht Stuttgart, das diese Praxis im einstweiligen Rechtsschutzverfahren letzten Juli als unzulässig einstufte, hat das LSG keine Bedenken gegen die Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und AOK. Endgültig entschieden wird der Streit aber erst im Hauptsacheverfahren.
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