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- AZ 31-32/2014
- Legalisieren? Erstatten
Gesundheitspolitik
Legalisieren? Erstatten!
Völlig unabhängig davon, wie man persönlich zu der Forderung steht, dass Haschisch legalisiert werden sollte – das Kölner Urteil, das die Voraussetzungen lockert, unter denen das BfArM den Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken erlauben muss, geht aus pharmazeutischer Sicht in die falsche Richtung.
Jenseits der juristischen Finessen ist für einen Pharmazeuten klar: Hier wird Cannabis zu therapeutischen Zwecken eingesetzt, also handelt es sich um ein Arzneimittel. Darauf hat auch BAK-Präsident Kiefer hingewiesen. Das Kölner Urteil bedeutet also, dass die Patienten – mit der Begründung, der Bezug der zugelassenen Arzneimittel mit demselben Wirkstoff über die Apotheke sei „unerschwinglich“ – die Erlaubnis zur Herstellung eines Arzneimittel bekommen haben.
Jeder Pharmazeut weiß, wie stark der Wirkstoffgehalt in pflanzlichen Arzneimitteln unter nicht standardisierten Anbau- und Extraktionsbedingungen schwanken kann. Es ist unverantwortlich, Menschen mit solch gravierenden Beschwerden, die auch mit stärksten Analgetika nicht ausreichend gelindert werden können, ein pharmazeutisch so unzuverlässiges Arzneimittel zuzumuten, wenn es einwandfreie Alternativen gibt.
Die Forderung muss also lauten, dass die Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen THC-haltige Arzneimittel auch bei Schmerzen erstatten – nicht den Eigenanbau unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren. Was zudem – das nur am Rande – zu der paradoxen Situation führt, dass Patienten in Deutschland Cannabis anbauen dürfen, der Hersteller eines zugelassenen THC-Arzneimittels aber nicht.
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