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- AZ 42/2014
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Gesundheitspolitik
Nicht viel …
Viel ist es nicht, was sich Apothekerinnen und Apotheker von dieser Koalition erwarten dürfen. Ein erster Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Versorgungsstärkungsgesetz, der bisher weder mit Gröhe noch in der Koalition abgestimmt ist, greift die Forderungen der Apothekerinnen und Apotheker zu den Themen Nullretaxationen und Kassenabschlag auf. Angesichts von vielen Widersprüchen und Unverbindlichem, das man von Gesundheitspolitikern in den letzten Wochen hörte, könnte man kommentieren: immerhin etwas.
Der Entwurf zielt darauf ab, dass sich Apotheker und Kassen in einem Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung einigen sollen, in welchen Fällen Kassen keine Nullretaxationen mehr vornehmen dürfen. Ausdrücklich werden hier Formfehler genannt. Nun gut, es ist kein direktes Verbot von Nullretaxationen, eher der kleine Schubs (oder Tritt?): Jetzt einigt euch endlich! Das könnte zumindest helfen, dass Apothekerverband und Kassen eine Lösung finden.
Konkret wird der Entwurf dagegen beim Kassenabschlag: Er soll gesetzlich auf 1,77 Euro festgezurrt werden. Der Hintergrund für diese Regelung: Apothekerverband und Kassen haben sich bereits gemeinsam darauf verständigt, den Kassenabschlag zu fixieren. Ob ein fester Abschlag auf Dauer gesehen nun gut oder schlecht ist? Auf jeden Fall schafft dies eine Zeit lang Ruhe an dieser Front.
Aber das fehlt im Entwurf: die jährliche Überprüfung des Honorars sowie die Anpassung der Rezepturpreise und der Dokumentationsgebühr. Nimmt das die Politik nicht ernst? Oder haben es die Apotheker zu leise gefordert?
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