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Gesundheitspolitik
Vdek will mehr Beitragsautonomie
Immer mehr Versicherte bei den Ersatzkassen – Prozentualer Zusatzbeitrag gefordert
Insgesamt haben die im vdek vertretenen Krankenkassen im letzten Jahr 336.331 Versicherte hinzugewonnen. Neben den drei großen Ersatzkassen Barmer GEK, Techniker Krankenkasse (TK) und DAK-Gesundheit sind dies die KKH, die HEK und die hkk. Vor allem die TK erfreute sich 2013 eines hohen Mitgliederzuwachses. Alle anderen Kassenarten haben hingegen im letzten Jahr zahlende Versicherte verloren.
Finanzlage noch gut
Auch die Finanzlage ist derzeit bei den meisten Krankenkassen gut – auch wenn es zwischen den einzelnen Kassen durchaus Unterschiede gibt. Zahn warnt jedoch: Die Finanzsituation könnte sich ab 2015 für einige Krankenkassen wieder deutlich anspannen. Bleibe man beim System der pauschalen Zusatzbeiträge, käme es zu belastenden Mitgliederwanderungen. Zudem klagen die Kassen über das aufwendige Einzugsverfahren und den Sozialausgleich.
Kassenindividueller Zusatzbeitrag als Chance
Dagegen sehen sich die Ersatzkassen mit den Finanzierungsplänen im Koalitionsvertrag ihrem Ziel nach Beitragssatzautonomie einen großen Schritt näher kommen. Danach soll künftig jede Krankenkasse einen kassenindividuellen Beitragssatz erheben können. Fix bleibt der einheitliche allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, den sich Arbeitgeber und Versicherte teilen. Variabel wird er, da ein kassenspezifischer Zusatzbeitrag hinzukommt. Dieser soll zunächst bei 0,9 Prozentpunkten liegen – diesen Anteil tragen die Versicherten schon heute allein. Je nach Finanzlage kann die Krankenkasse selbst entscheiden, ob sie diesen Beitragssatz nach oben oder nach unten anpasst.
Das neue Modell habe den Vorteil, dass die Krankenkassen ihre Beiträge wieder selbst gestalten und damit ihren Finanzbedarf flexibler planen könnten. Die Beiträge könnten wie bisher unproblematisch im Quellenabzugsverfahren erhoben werden, so Zahn. Er fordert daher: „Das neue Finanzierungsmodell sollte zum 1. Januar 2015 an den Start gehen.“ Für die Haushaltsplanung der Kassen sei es notwendig, dass die gesetzlichen Vorgaben bereits im Spätsommer 2014 vorliegen.
Versicherte nicht überlasten
Allerdings üben die Ersatzkassen auch Kritik an den Koalitionsplänen – insbesondere an der Festschreibung des Arbeitgeberanteils. „Auf Dauer dürfen steigende Gesundheitskosten nicht allein auf die Versicherten abgeschoben werden“, betonte Zahn. Er hofft darauf, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist – Gesundheitspolitiker der Großen Koalition ließen bereits durchblicken, dass es entsprechende Nebenabsprachen gebe.
Finger weg vom Steuerzuschuss
Zahn verwies zudem auf eine weitere Forderung des vdek: „Der für 2014 geltende Steuerzuschuss von 14 Milliarden Euro zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen darf nicht angetastet werden!“ Hierzu vermisse er im Koalitionsvertrag eine klare Aussage – das sei für ihn angesichts der sonstigen vielen Detailregelungen „verdächtig“.
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