Pharmazeutisches Recht

Homöopathisches Arzneibuch

Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)

Vom 20. März 2014 (aus BAnz AT 04.04.2014, B3)

Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM-Homepage) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.

Durch den Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission wurden mehrere Entwürfe zu Monographien erstellt. Die Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch (HAB) aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).

Revidierte Monographien

  • Ammonium bromatum
  • Apomorphinum hydrochloricum
  • Auri solutio colloidalis
  • Bromum
  • Cuprum arsenicosum
  • Gaultheriae aetheroleum
  • Kalium bromatum
  • Lachesis
  • Manganum sulfuricum
  • Phosphorus

Stellungnahmen zu den Entwürfen dieser Monographien des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 4. Juni 2014 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.

Bonn, den 20. März 2014
65.1.02–3660–H7425–145193-14
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Prof. Dr. Karl Broich

 

*Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen „Amtlichen Teil“ (BAnz AT 04.04.2014, B3).

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