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Omeprazol-Betrug vor Gericht | Mehr Kompetenzen für Schweizer Apotheken | GKV-Finanz-Reform

Omeprazol-Betrug vor Gericht

Am Landgericht Stuttgart hat am 12. Mai der Prozess um massenhaft gefälschtes Omeprazol begonnen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft den beiden Angeklagten – von denen einer Zeitungsberichten zufolge studierter Pharmazeut ist – unter anderem den Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor. Laut Anklage ließen sie den Wirkstoff über Jahre hinweg bei einer spanischen Firma herstellen und füllten ihn in Deutschland in Fläschchen. Die Behältnisse sollen dann nahe Hamburg mit Etiketten, Beipackzetteln und Verpackungen bekannter Pharmaunternehmen versehen worden sein, welche zuvor von einer Druckerei hergestellt und von den Angeklagten mit Chargennummern und Verwendbarkeitsdaten versehen wurden. Zusammensetzung und Kennzeichnung der Medikamentenfälschungen entsprachen nicht den Originalen, hatten laut Staatsanwaltschaft aber einen „hohen industriellen Standard“. Zwischen Mai 2008 und Februar 2013 soll mit den Fälschungen in 219 Fällen unter vier Firmenbezeichnungen ein Darmstädter Zwischenhändler beliefert worden sein, welcher die Ware für Originalprodukte gehalten und an Arzneigroßhändler veräußert habe, so die Anklage, von wo aus sie an Apotheken und Endabnehmer gelangten. Insgesamt sollen die Angeklagten so über 600.000 Packungen für knapp 15 Millionen Euro verkauft haben – ihnen selbst blieben angeblich rund 14 Millionen Euro.

Mehr Kompetenzen für Schweizer Apotheken

Bei der Reform des Heilmittelgesetzes hat sich der Schweizer Nationalrat dafür ausgesprochen, dass Apotheken künftig für bestimmte Indikationen Rx-Arzneimittel in Eigenregie abgeben dürfen. Die Ausbildung der Apotheker rechtfertige diesen Schritt, hieß es. Aber auch Drogerien sollen künftig mehr dürfen. Sie sollen alle nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente abgeben dürfen. Strenger regeln will der Nationalrat dagegen den Versandhandel: Arzneimittel auf Bestellung zu verkaufen, ist nur dann möglich, wenn ein Rezept vorliegt, auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Oft besorgen die Versender das Rezept für die Patienten – das soll künftig nicht mehr möglich sein: Es muss vor der Bestellung vorliegen.

GKV-Finanz-Reform

Regierung und Opposition haben am 9. Mai im Bundestag über die geplanten neuen Finanzstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) diskutiert. Union und SPD wollen unter anderem den allgemeinen Beitragssatz auf 14,6 Prozent senken – paritätisch finanziert von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die entstehende Unterdeckung soll durch einkommensabhängige Zusatzbeiträge der Arbeitnehmer ausgeglichen werden. Die Opposition warf der Koalition bei der ersten parlamentarischen Beratung soziale Ungerechtigkeit und Gefährdung einer guten Medizinversorgung vor. Die steigenden Ausgaben der gesetzlichen Kassen würden alleine den Versicherten aufgebürdet und der steigende Wettbewerb führe zu einem Sparkurs der Kassen. Der Bundesgesundheitsminister und Koalitionsredner verteidigten die Pläne. Mit dem Gesetz will die Koalition auch ein neues Institut auf den Weg bringen, das die Behandlungserfolge der einzelnen Kliniken messen soll. Krankenhäuser sollen stärker nach Qualität bezahlt werden. Zudem sollen Listen der Kliniken im Internet den Patienten Hinweise geben.

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