Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinien zur Anlage VI: Off-Label-Use

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 10. Juli 2014 sind folgende „Bekanntmachungen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI – Off-Label-Use“ vom 20. März 2014 abgedruckt**:

  • Teil A Ziffer XVI Mycophenolat Mofetil bei Myasthenia gravis, Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers (B1)
  • Cisplatin in Kombination mit Gemcitabin bei fortgeschrittenen Karzinomen der Gallenblase und -wege (B2)
  • Lamotrigin bei zentralem neuropathischen Schmerz nach Schlaganfall (post-stroke pain) (B3)
  • Intravenöse Immunglobuline (IVIG) bei Myasthenia gravis (B4)
  • Liposomales Doxorubicin bei kutanen T-Zell-Lymphomen (B5)

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