Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung Paracetamol, Venlafaxin

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 27. November 2014 (BAnz AT 27.11.2014, B3 und B4) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX – Festbetragsgruppenbildung Paracetamol, Gruppe 1B, in Stufe 1 und Venlafaxin, Gruppe 1, in Stufe 1 nach § 35 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 16. Oktober 2014 abgedruckt.*

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