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Betriebsräte fördern Innovationsprozesse

Serie Betriebsratswahlen – Teil 5

Eine Untersuchung mit 46 Fallstudien hat gezeigt: Betriebliche Mitbestimmung leistet einen positiven Beitrag zur Innovativität von Unternehmen – und eine stärkere Betriebsratsbeteiligung geht mit einem höheren Innovationserfolg einher. Das betrifft sowohl Produktions- als auch Dienstleistungsbranchen. Eine Chance auch für größere Apotheken, sagt ADEXAs 1. Vorsitzende Barbara Neusetzer.

Wenn in einem Betrieb neue Verfahren oder Strukturen eingeführt werden sollen, tut die Betriebsleitung gut daran, die Beschäftigten und Arbeitnehmervertreter – sprich den Betriebsrat einzubeziehen. Denn solche Innovationsprozesse laufen dann erfolgreicher ab, so die Ergebnisse des Berliner Psychologen Prof. Wolfgang Scholl und seiner Kollegen. Das reicht von neuen Arbeitszeitregelungen oder der Nutzung neuer Software bis zur Zusammenlegung von Standorten.

Typisch ist, dass die betroffenen Arbeitnehmer Neuerungen oft skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen. In solchen Fällen kann ein Betriebsrat die Ziele häufig besser vermitteln als die Unternehmensleitung und zu einer innovationsoffenen Haltung motivieren. Wenn die Arbeitnehmervertretung den Veränderungsprozess im Dialog mit dem Management konstruktiv-kritisch begleitet, wächst offensichtlich das Vertrauen der Belegschaft. Das wird sowohl von den Arbeitgebern als auch den Betriebsräten so eingeschätzt.

Starke Betriebsräte sind Innovationsmotoren

Die innovationsfördernde Rolle beschränkt sich nicht nur auf Vorhaben, die „von oben“ angestoßen werden.

Jeder zweite Betriebsrat bringt auch selbst häufig oder gelegentlich Vorschläge für Innovationen ein.

Je stärker ein Betriebsrat aus eigener Sicht wie auch aus Sicht der Leitung ist, desto besser kann er seine Funktion als Motor des Innovationsprozesses erfüllen. Dazu gehören auch entsprechende Kompetenzen, die zum Beispiel auf Schulungen erworben werden.

ADEXA-Serie Betriebsrat

Teil 1: Interview „Auch Chefs profitieren vom Betriebsrat“ (DAZ 2013, Nr. 47, S. 95)

Teil 2: Kleinbetriebe haben es leichter (DAZ 2013, Nr. 49, S. 107)

Teil 3: Welche Aufgaben haben Betriebsräte? (DAZ 2014, Nr. 3, S. 79)

Teil 4: Die Rechte des Betriebsrats (DAZ 2014, Nr. 4, S. 94)

Offenbar machen Firmenleitungen Unterschiede, bei welchen Änderungen sie die betriebliche Mitbestimmung zulassen: Wenn es um Personalpolitik oder Qualifizierung geht, werden Betriebsräte in 95% der Fälle eingebunden, im Bereich der Arbeitsorganisation und interner (Produktions)prozesse sind es immerhin noch gut 92%. Bei neuen Produkten wird der Betriebsrat nur zu 44% einbezogen, bei der Entwicklung neuer Märkte gar nur in 22% der Fälle.

„Auch Apotheken profitieren“

„Der Apothekenbereich befindet sich insgesamt in einer Auf- und Umbruchsphase. Wir brauchen deshalb eine innovationsfreundliche Einstellung, um die Herausforderungen zu meistern“, sagt ADEXAs Erste Vorsitzende Barbara Neusetzer. „So wie für den Leitbildprozess ein möglichst weit gefasster Einbezug von Interessengruppen sinnvoll ist, die das Ergebnis mittragen und umsetzen sollen, so ist es auch auf der Ebene der einzelnen Apotheke wichtig, die Mitarbeiter einzubinden, wenn es um nachhaltige Veränderungen geht. Gerade für größere Apotheken und Filialverbünde bietet sich dazu ein Betriebsrat als gesetzlich verbindliche Struktur und Sparrings-Partner für die Apothekenleitung an.“

Betriebsratswahlen ab 1. März

Am 1. März beginnt in deutschen Betrieben der gesetzliche Wahlzeitraum für die Betriebsräte. Wo noch kein solches Organ besteht, kann aber jederzeit gewählt werden. Sie sind ADEXA-Mitglied und haben Fragen zum Thema Betriebsrat? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsberatung.

Weitere Infos auch unter www.adexa-online.de im Mitgliederbereich. 

Quelle: Wolfgang Scholl u. a.: Innovationserfolg durch aktive Mitbestimmung, edition sigma, Berlin 2013, in Böckler-Impuls 14/2013.

Dr. Sigrid Joachimsthaler

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