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Gesundheitspolitik
Becker: Realistische Chancen für Honoraranpassung
DAV-Chef im AZ-Interview: Fangen bei Retax-Verhandlungen wieder bei null an
BERLIN (lk) | Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, ist zuversichtlich, dass es nach mehreren gescheiterten Anläufen dieses Mal gelingt, mit der Großen Koalition eine regelmäßige Anpassung des Apothekenhonorars im Arzneimittelgesetz zu verankern: „Es gibt ganz realistische Chancen“, sagte Becker im AZ-Interview. Der DAV-Chef erläuterte, dass die ABDA weiterhin am Gesamthonorarpaket festhält. Gesetzestechnische Gründe seien dafür verantwortlich, dass die ABDA in ihrer Stellungnahme zum GKV-VSG ihre Forderung auf die Anpassung des Apothekenhonorars beschränkt hat: „Die Politik hat uns ganz klar gesagt, das GKV-VSG muss zustimmungsfrei bleiben. Darauf haben wir reagiert“, so Becker. Anpassungen der BtM- und Rezepturgebühren hätte das GKV-VSG zwangsläufig zustimmungspflichtig durch den Bundesrat gemacht.
Bei den anstehenden Verhandlungen mit den Krankenkassen über den Retax-Konflikt will der DAV-Chef wieder bei null anfangen.
AZ: Herr Becker, in Ihrer Stellungnahme zum GKV- Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) fordert die ABDA nur noch die jährliche Anpassung des Apotheken-Honorars. Warum hat die ABDA abgespeckt und die Forderungen nach Erhöhung der BtM- und Rezeptur-Gebühren aufgegeben?
Becker: Wir haben nicht abgespeckt. Unsere Forderungen sind absolut gleich geblieben. Das haben wir immer wieder betont. Wir mussten aber akzeptieren, dass das aktuelle Gesetz auf Wunsch des Bundesgesundheitsministeriums zustimmungsfrei bleiben soll, also nicht auf das Ja des Bundesrates angewiesen sein soll. Eine Regelung zur Erhöhung der Rezepturgebühren und anderer Komponenten würde aber automatisch die Zustimmungspflicht auslösen.
AZ: Warum?
Becker: Weil dies in der Arzneimittelpreisverordnung geregelt werden muss – und Änderungen an dieser Verordnung bedürfen immer der Zustimmung der Länder. In unserer ersten Stellungnahme zum VSG hatten wir noch alle Forderungen zu Gebühren drin. Nachdem das aber chancenlos war, haben wir uns auf den wichtigsten Punkt konzentriert, die regelmäßige Anpassung des Apothekenhonorars in § 78 Arzneimittelgesetz zu verankern.
AZ: Aber das Apothekenhonorar wird doch auch per Verordnung geregelt.
Becker: Das ist richtig. Aber die Anpassungsregeln, um die es geht, stehen im Arzneimittelgesetz, ebenso wie die vorgesehene Festschreibung des Kassenabschlages von 1,77 Euro. Der Anpassungsmechanismus ist im Moment unsere wesentliche Forderung. Was nützt es uns, wenn wir unseren gesamten Forderungskatalog im aktuellen Gesetzgebungsverfahren aufrechterhalten, dann aber wieder zehn Jahre warten müssen, bis das Fixum erhöht wird?
AZ: Also steckt eine gesetzestechnische Ursache hinter der Änderung?
Becker: So ist es, das hat rein gesetzestechnische Gründe. Wir sind damit keinen Millimeter von unserem Gesamtpaket abgewichen: 120 Millionen für den Nacht- und Notdienstfonds und Gebührenerhöhung. Da machen wir keine Abstriche. Aber die Politik hat uns ganz klar gesagt, das GKV-VSG muss zustimmungsfrei bleiben. Darauf haben wir reagiert.
AZ: Wie hoch schätzen Sie die Chancen ein, dass die Verankerung der regelmäßigen Honoraranpassung dieses Mal klappt? Haben Sie den Deal mit der GroKo schon in der Tasche?
Becker: Es gibt ganz realistische Chancen. Wir können doch nicht von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden. Wenn der Kassenabschlag auf 1,77 Euro festgeschrieben wird, muss doch an einer anderen Stelle auf Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmendaten reagiert werden können. Das Fixum muss angepasst werden. Darüber sind wir uns übrigens auch mit dem GKV-Spitzenverband einig. Nicht nur die Personalkosten steigen in den Apotheken. Das muss doch im Fixum abgebildet werden. Das ist dann eine saubere Lösung. Dafür sehe ich auch viel Zustimmung in der Politik.
AZ: Geht es nur um eine jährliche Überprüfung oder um eine jährliche Anpassung?
Becker: Ideal wäre natürlich eine automatische Dynamisierung entsprechend der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung. Aber das ist derzeit nicht durchsetzbar. Unser ursprüngliches Modell mussten wir angesichts der politischen Realitäten aufgeben. Sonst hätten so eine Regelung alle Heilberufe gefordert. Darauf will sich die Politik nicht einlassen. Wir wollen aber eine Pflicht zur jährlichen Überprüfung im Arzneimittelrecht verankern. Das wäre ein erheblicher Fortschritt.
AZ: Die Anpassungskriterien sollen konkret ins Gesetz geschrieben werden?
Becker: So konkret wie möglich. Wir orientieren uns dabei an der Packungszahl. Das ist das wesentliche Kriterium.
AZ: Angesichts des Trends zu Großpackungen kann sich dies aber auch negativ auswirken.
Becker: Jede Chance hat auch ihr Risiko. Die Packungszahl steigt derzeit nur leicht, das ist richtig. Aber wir müssen unsere Honorarentwicklung daran festmachen.
AZ: Sie fordern immer wieder 120 Millionen für den Nacht- und Notdienstfonds. Wie viel fehlt denn?
Becker: Im ersten vollen Jahr 2014 haben wir etwa 112 Millionen Euro erreicht. 2013 fehlt ja fast ein halbes Jahr. Jens Spahn hat auf dem Apothekertag klar gesagt, dass das ausgeglichen wird.
AZ: Auf welchen Betrag muss der Honorarzuschlag steigen?
Becker: Das sind für 2014 rund zwei Cent bis zu den 120 Millionen Euro, plus weitere zwei Cent für 2013. Der Notdienstzuschlag muss also von 16 auf 20 Cent steigen.
AZ: Das müsste aber in einem anderen Gesetzesverfahren geregelt werden.
Becker: Für das Jahresende hat die Politik ein weiteres Arzneimittelgesetz mit vielen Aspekten anvisiert. Darin kann das geregelt werden. Dazu gehören dann auch BtM- und Rezeptur-Gebühr. Wir fordern analog zum Fertigarzneimittel einen Betrag von 8,51 Euro für die Rezeptur. Das ist ein faires Angebot. Damit bleibt die Rezeptur weiterhin interessant für die Ärzte und für die GKV, und die Apotheker erhalten ein angemesseneres Honorar für ihren Aufwand.
AZ: Wie groß schätzen Sie dafür die Erfolgsaussichten ein?
Becker: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat auf dem Apothekertag 2014 in München diesen Nachholbedarf anerkannt. Darauf setzen wir.
AZ: Jens Spahn hat dort aber auch gesagt, dass das Geld dann an anderer Stelle weggenommen werden muss – beim Großhandel.
Becker: Dem habe ich vehement widersprochen. Wer eine Top-Versorgung haben will, muss mehr Geld ins System geben. Da bin ich übrigens mit dem Phagro einig.
AZ: Und wenn es am Ende doch nur mehr Geld für die Apotheker gibt?
Becker: Warten wir mal ab, was passiert.
AZ: Die Skonti-Klage der Wettbewerbszentrale hat viel Staub aufgewirbelt. In einer ersten Reaktion hat der DAV die damit verbundene Klärung der Rechtslage begrüßt. Sind am Ende die Apotheken die Dummen, weil sich ihre Einkaufskonditionen des Großhandels verschlechtern?
Becker: An unserer Position hat sich nichts geändert. Das Skonto ist eine Vereinbarung über Zahlungsziele zwischen Handelspartnern. Das muss so bleiben.
AZ: Das sieht die Wettbewerbszentrale aber anders: Skonti sind Rabatte.
Becker: Das stimmt nicht. Skonti sind Verhandlungsmasse zwischen Handelspartnern für Zahlungsziele. Das hat nichts mit Rabatten zu tun. Das muss so bleiben. Für kürzere Zahlungsziele muss es doch einen Ausgleich geben können.
AZ: Auch über die gesetzliche Rabattgrenze des Großhandels von 3,15 Prozent hinaus?
Becker: Die Rabattgrenze spielt für die Frage der Skontivergabe keine Rolle.
AZ: Stichwort Retaxationen: Wie geht es da weiter?
Becker: Der Gesetzgeber wird uns und dem GKV-Spitzenverband im GVK-VSG Verhandlungen darüber übertragen. Damit wollen wir so schnell wie möglich nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen. Wenn wir nicht ganz schnell zu einer Lösung kommen, weil sich der GKV-SV stur stellt, werden wir die Schiedsstelle anrufen.
AZ: Es gab ja bereits ein ausgehandeltes Retax-Paket mit dem GKV-SV. Wollen Sie daran anknüpfen?
Becker: Nein, können wir nicht. Wir beginnen jetzt wieder von vorne. Die Ausgangslage hat sich doch durch den Auftrag der Politik geändert. Damit sind wir einen Schritt vorangekommen.
AZ: Wollen Sie einen Retax-Katalog vereinbaren oder setzen Sie auf eine Generalklausel, die beispielsweise bei Formfehlern grundsätzlich eine Heilungsmöglichkeit vorsieht?
Becker: Es muss die Möglichkeit bestehen, Formfehler zu heilen. Vor allem, wenn der Kasse kein Schaden entstanden und der Patient richtig versorgt ist. Dann muss das Arzneimittel selbstverständlich bezahlt werden.
AZ: Auch bei Rabattverträgen?
Becker: Über Retaxationen bei der Verletzung von Rabattverträgen muss sicherlich diskutiert werden. Auch hier muss zumindest der Warenwert ersetzt werden.
AZ: Die Kassen retaxieren sehr unterschiedlich. Warum ist es dem DAV nicht gelungen, mit den Ersatzkassen eine Regelung zu vereinbaren?
Becker: Am besten wäre natürlich ein einheitlicher Vertrag für alle Kassen. Wir haben mit dem Ersatzkassenverband vdek verhandelt, aber keine für uns akzeptable Lösung erreichen können. Jetzt setzen wir auf die Gespräche mit dem GKV-SV.
AZ: Sie ziehen in die Verhandlungen ohne verlässliche Daten über das Retaxgeschehen. Wie kann das gutgehen?
Becker: Wir haben Daten. Wir sehen immer wieder überzogene Retaxationen bei besonders teuren Rezepten. Die haben wir gesammelt. Wir können aber durchaus noch mehr Informationen gebrauchen. Daher rufen wir derzeit alle Apotheken auf: Meldet eure Retaxationen, nicht nur die mit hohen Beträgen, an die Landesverbände!
AZ: Zum Schluss noch das Thema Lieferengpässe: Dem DAV und der ABDA wird immer wieder vorgehalten, hier untätig zu sein.
Becker: Das stimmt nicht. Wir reden seit Jahren immer wieder darüber mit Herstellern, Politik und dem Großhandel, um Problembewusstsein zu schaffen. Uns selbst sind aber faktisch die Hände gebunden, weil wir keinen Einfluss darauf haben, wo die Hersteller ihre Wirkstoffe und Arzneimittel beziehen, herstellen und vertreiben. Das ist ein globales Geschehen.
AZ: Herr Becker, vielen Dank für das Gespräch. |
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