Gesundheitspolitik

Retax-Gespräche: Schiedsstelle droht

BERLIN (lk) | Am kommenden Dienstag fällt die Vorentscheidung über den Fortgang der Retax-Gespräche zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband. Die Verhandlungslage wird als „sehr heikel“ eingestuft. Dem Vernehmen nach sind die Krankenkassen nicht bereit, der vom DAV geforderten Generalklausel zur nachträglichen Heilung von Formfehlern zuzustimmen. Widerstand kommt vor allem von den Ersatzkassen. Daher wird vermutlich in Kürze die Schiedsstelle eingeschaltet.

DAV und der GKV-Spitzenverband hatten ihre Retax-Gespräche bereits vor Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes Ende Juli im Rahmen ihrer regelmäßigen Treffen aufgenommen. Nach AZ-Informationen standen die Verhandlungen schon einmal vor dem Abbruch. Die Erfolgsaussichten für die kommende Runde am Dienstag sind daher mehr als ungewiss: „Die Gespräche sind in der Tat schwierig, aber noch hält der Gesprächsfaden und wir arbeiten nach wie vor an einer Einigung diesseits der Schiedsstelle“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.

Zur Verhandlungslage will sich der DAV nicht äußern: „Der Stand ist wie folgt: Die nächste Runde der Verhandlungen des DAV mit dem GKV-Spitzenverband zum Rahmenvertrag steht kurz bevor. Über die Inhalte haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart, um die Verhandlungen nicht zu belasten“, so ein DAV-Sprecher.

Das Gesetz schreibt eine Einigung bis zum 1. Januar 2016 vor. DAV-Chef Fritz Becker hatte bereits angekündigt, rasch die Schiedsstelle anzurufen, falls eine Einigung nicht erreichbar erscheint: „Wenn wir nicht ganz schnell zu einer ­Lösung kommen, weil sich der GKV-SV stur stellt, werden wir die Schiedsstelle anrufen.“ Sonst muss die Schiedsstelle ohnedies eine Lösung herbeiführen: „Kommt eine Regelung nicht innerhalb der Frist zustande, entscheidet die Schiedsstelle“, heißt es im Gesetz.

DAV-Chef Becker hatte im vergangenen April im Interview mit der AZ angekündigt, die Retax-Gespräche wieder bei Null zu beginnen: „Wir beginnen jetzt wieder von vorne.“ Die Ausgangslage habe sich durch den Auftrag der Politik zu Verhandlungen geändert. „Damit sind wir einen Schritt vorangekommen“, so Becker. An das frühere Retax-Paket anknüpfen wolle der DAV nicht.

Ziel der Übereinkunft mit dem GKV-Spitzenverband müsse sein, dass künftig Retaxen wegen Formfehlern grundsätzlich geheilt werden könnten. Becker: „Vor allem, wenn der Kasse kein Schaden entstanden und der Patient richtig versorgt ist. Dann muss das ­Arzneimittel selbstverständlich bezahlt werden.“ Über Retaxationen bei der Verletzung von Rabattverträgen müsse gesondert diskutiert werden. Auch hier müsse ­zumindest der Warenwert ersetzt werden.

Im AZ-Interview hatte Becker die Apotheker auch aufgerufen, ihre Retax-Probleme über die Landesverbände zu melden, um eine verlässlichere Verhandlungsgrund­lage zu erhalten. Einzelheiten zum Rücklauf wollte der DAV jetzt nicht bekanntgeben – nur so viel: man sei mit dem Rücklauf zufrieden, wolle Ergebnisse aber nicht ver­öffentlichen. |

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