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Gesundheitspolitik
Schlechte Aussichten auf höheres Fix-Honorar
BMWi will zunächst neue Berechnungsgrundlage – Paradigmenwechsel in der Politik
Bei einer Veranstaltung des CDU-Wirtschaftsrates referierte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kürzlich in NRW über die Zukunft der Gesundheitspolitik. Wie schon mehrfach betonte Gröhe dabei seine Sicht, dass Spitzenmedizin und teure Arzneimittelinnovationen für alle Versicherten nur bezahlbar bleiben können, wenn in der Grund- und Regelversorgung die Kosten unter Kontrolle gehalten werden. Die Politik sei daher bereit, Heilberufler für zusätzliche und vor allem innovative Angebote zu honorieren. Bei der Grund- und Regelversorgung müsse hingegen gespart werden.
In diesem Sinne müssen daher auch die Aussagen von Ingrid Fischbach (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium beim Sommerempfang des Apothekerverbands Nordrhein interpretiert werden. „Wir haben eine andere Sichtweise“, entgegnete Fischbach den dort vorgetragenen Forderungen nach Erhöhung des Fix-Honorars. Das Packungshonorar sei 2013 um 190 Millionen angehoben worden, sagte sie. Das sei ein wichtiges Zeichen an die Apotheker gewesen, dass das Ministerium ihre Arbeit und Kompetenz schätze. Dazu komme die Notdienstpauschale, die klarmache, dass mit dem Nacht- und Notdienst eine wichtige Arbeit geleistet wird, die auch honoriert werden muss.
Für die aktuellen Honorarforderungen der Apotheker verwies Fischbach auf den laufenden Pharma-Dialog, der im Frühjahr 2016 abgeschlossen werden soll. Sie könne den Apothekern versichern, dass in diesem Rahmen auch über ihr Honorar geredet werde. Im Pharma-Dialog wird unter anderem beraten, wie die innovative und hochwertige Arzneimittelversorgung für Patienten in Deutschland gesichert werden kann. Nicht versichern könne sie dagegen, dass es auf jeden Fall eine Erhöhung gibt, so Fischbach.
Spielraum bei Rezepturen und BtM
Beim letzten Apothekertag 2014 in München hatte Gröhe bereits Spielraum bei der Bezahlung von Rezepturen, der BtM-Abgabe und der Dokumentation angedeutet. Darüber laufen Gespräche, in denen der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert, bei der Abgabe von Rezepturen das Fix-Honorar von 8,51 Euro abzurechnen. Laut ABDA-Zahlen wurden 2013 knapp acht Millionen „Standard-Rezepturen“ für GKV-Versicherte abgegeben – würde für diese ein zusätzliches Abgabehonorar von je 8,51 Euro fällig, beliefe sich das Honorarvolumen auf rund 68 Millionen Euro – inklusive NNF-Zuschlag und Kassenabschlag. Inklusive Methadon-, Zytostatika- und Parenteralia-Zubereitungen wurden 2013 sogar 14 Millionen Rezepturen zulasten der GKV abgegeben.
Neue Berechnungsgrundlage: BMG will externe Berater
Auf jeden Fall wird aber eine Anpassung des Fixhonorars erst nach der Erarbeitung einer neuen Berechnungsgrundlage erfolgen. Auf Grundlage der derzeitigen Methodik ergäbe sich sonst eine Honorarkürzung um circa 50 Cent. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) von Sigmar Gabriel (SPD) bestätigte letzte Wochen gegenüber DAZ.online, dass eine neue Berechnungsgrundlage geschaffen werden soll. Weil die Datenlage kompliziert ist, sollen zur Neukonzeption externe Berater hinzugezogen werden. Ein Zeitplan für die Umstellung liege noch nicht vor, sagte ein BMWi-Sprecher zu DAZ.online. Vorstellungen über die Zusammensetzung des Gutachtergremiums gibt es derzeit ebenfalls noch nicht. Vor Ablauf dieser Legislaturperiode ist daher voraussichtlich nicht mit einem Ergebnis zu rechnen.
Als Verordnungsgeber für die Arzneimittelpreisverordnung stehe das BMWi in regelmäßigem Kontakt mit den Spitzenverbänden der Branche, teilte das Ministerium letzte Woche mit. „Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit, insbesondere bei der letzten Änderung der Arzneimittelpreisverordnung im Jahr 2012, beabsichtigt das BMWi, vor einer Entscheidung über eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung eine belastbare und breit akzeptierte Datenbasis zu schaffen.“
Datengrundlage entscheidend
Entscheidend für die Berechnungsmethode sei das Vorhandensein der notwendigen Daten. „Nur eine ausreichende und gesicherte Datengrundlage kann Ausgangspunkt für die Berechnung sein und zu einer Akzeptanz der Berechnung und deren Ergebnisse führen. Hierfür ist die Unterstützung externer Gutachter notwendig“, teilte das Ministerium auf Nachfrage mit. Hierzu habe es in den letzten Wochen und Monaten bereits Gespräche mit Spitzenverbänden gegeben, „weitere Gespräche werden folgen“. Und: „Die vorbereitenden Arbeiten im BMWi laufen, so dass eine konkrete Zeitplanung noch nicht vorliegt.“
Das Honorarthema wird auch den diesjährigen Deutschen Apothekertag in Düsseldorf beschäftigen. Dazu liegen wie jedes Jahr einige Anträge vor. In ihrem Leitantrag hält die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) an der Forderung nach einer „unverzüglichen“ Sicherstellung einer „angemessenen Entgeltung der Apotheken für ihre vielfältigen Leistungen rund um die Versorgung der Patienten“ fest. Zum Forderungspaket gehören eine „jährliche Überprüfung“ des Apothekenhonorars ebenso wie die Änderung der Berechnungsmethode. Von einem zeitweisen Aussetzen der Honorarforderung ist dort nicht die Rede. |
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