Wirtschaft

Viermal abgerechnet

Irische Lloyds-Apotheken mit Vorwürfen konfrontiert

STUTTGART (wes) | Irische Lloyds-Apotheken sollen beim Verblistern unerlaubterweise mehrfach abgerechnet haben. Das wirft die irische Gesundheitsbehörde HSE nach einem Bericht der Tageszeitung „The Irish Times“ der größten Apothekenkette des Landes vor. Interne Memos der Apothekenkette würden belegen, dass Filialen angehalten werden, das einmalige Verblistern einer vierwöchigen Medikation viermal abzurechnen.

Irlands größte Apothekenkette, die zum Celesio-Konzern gehörende LloydsPharmacy, bietet ihren Kunden einen Service namens MyMed an. Dabei werden die Arzneimittel in der Apotheke patientenindividuell für jeweils vier Wochen in Wochenblistern gestellt. Mit der HSE rechnet die Apotheke dem Zeitungsbericht zufolge zur normalen Abgabegebühr in Höhe von 5 irischen Pfund (ca. 6,35 Euro) pro Arzneimittel für die Tabletten in den Blistern der Folgewochen jeweils nochmal 3,27 Pfund (ca. 4,15 Euro) als Folge-Abgabe ab. Nach Ansicht des HSE stünde der Apotheke nur die einmalige, „normale“ Abgabegebühr zu – schließlich handle es sich um eine Verschreibung und die Blister würden auf einmal hergestellt und abgegeben.

Stutzig machte die Gesundheitsbehörde offenbar ein Lloyds-internes Memo, in dem es u. a. heißt: „Fragen Sie sich, warum wir so besessen sind von MyMed?“. Dann wird den Lloyds-Apothekern vorgerechnet, dass sich ihr Umsatz bei fünf Arzneimitteln pro Patient bei Teilnahme an MyMed von 25 auf 74,05 Pfund steigern lässt. Pro Jahr entstehe dadurch pro Patient ein zusätzlicher Umsatz von 588,60 Pfund, ungefähr 747 Euro. In einer Grafik, die diese Zuwächse bildlich darstellt, heißt es laut der Zeitung: „MyMed steigert unsere Abgabe­gebühren um 66 Prozent!“

Lloyds dementiert gegenüber der Zeitung die Abrechnung der Folgegebühren nicht, sondern erklärte, dass diese der Apotheke zustünden. Das MyMed-Programm erhöhe die Zeit „dramatisch“, die für das Bereitstellen der Arzneimittel gebraucht werde, erklärte ein von Lloyds eingeschaltetes Anwalts­büro. Das Programm umfasse eindeutig das Stellen von vier eigenständigen Wochenmedikationen, die jede einzeln überprüft werden muss. Das ergebe eine „gestaffelte Medikation“ – und genau dafür gebe es die Folgegebühren von jeweils 3,27 Pfund. Dabei sei es unerheblich, ob die Wochenblister auf einmal an die Patienten abgegeben werden oder nacheinander. |

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