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Gesundheitspolitik
Keine Verschärfung geplant
Anti-Korruptionsgesetz kommt in den Bundestag
Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen wird am 6. November in erster Lesung im Bundestag beraten. Mit ihm soll eine Strafbarkeitslücke geschlossen werden: Auch Heilberufler mit staatlich anerkannter Ausbildung sollen sich künftig strafbar machen, wenn sie bestechen oder sich bestechen lassen. Dazu werden zwei neue Straftatbestände ins Strafgesetzbuch eingefügt.
Ende September hatten die Länder Stellung zu dem – nicht zustimmungspflichtigen – Gesetzentwurf genommen. Grundsätzliche Bedenken haben sie nicht. Sie schlugen aber Erweiterungen vor, zu denen sich nun die Regierung in einer Gegenäußerung positioniert.
Insbesondere wünschte der Bundesrat eine Klarstellung, dass ein besonders schwerer Fall der Bestechung und Bestechlichkeit vorliegen soll, wenn ein anderer Mensch der Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung ausgesetzt wird. Dies hält die Bundesregierung nicht für erforderlich. Zwar teilt sie die Einschätzung, dass solche Fälle als besonders gravierend anzusehen sind. Die Gesetzesbegründung weise aber ausdrücklich darauf hin, dass hier regelmäßig ein „unbenannter besonders schwerer Fall“ angenommen werden könne – mit der Folge einer härteren Strafe.
Weiterhin baten die Länder, auch den gesetzlichen Unfallversicherungs- und Rentenversicherungsträgern ein Strafantragsrecht zuzugestehen. Schließlich sollten mit dem Gesetz auch Sachverhalte außerhalb der GKV erfasst werden – etwa der ambulanten und stationären medizinischen Behandlung und der medizinischen Rehabilitation, für deren Kosten die genannten Versicherungsträger aufkommen. Dies erkennt die Bundesregierung an. Sie will daher prüfen, ob sie den Kreis der Antragsberechtigten erweitert. |
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