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Nichts Genaues weiß man nicht

Regierung bleibt bei TTIP schwammig – Auswirkungen auf deutsches Gesundheitswesen unklar

BERLIN (jz) | Ob und wenn ja welche Auswirkungen das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und USA auf das deutsche Gesundheits- und speziell das Apothekenwesen haben wird, kann die Bundesregierung derzeit nicht genau sagen, wie ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zeigt. Schließlich ist der TTIP-Vertragstext noch nicht ausverhandelt. Statt klarer Fakten antwortet ­Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, mit Annahmen und Absichtserklärungen – unbefriedigend für die Grünen.
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Transparenz Fehlanzeige Zu den möglichen Auswirkungen von TTIP auf das deutsche Gesundheitswesen macht die Bundesregierung derzeit keine klaren Aussagen.

Die Fraktion fürchtet, dass TTIP gravierende Risiken für das deutsche Gesundheitswesen birgt. Daher verlangte sie konkrete Antworten. „Die Bundesregierung ist sich der besonderen Bedeutung der Sozialversicherung als wesentliches Fundament für den Sozialstaat bewusst“, erklärt Machnig. TTIP oder andere Handelsabkommen dürften die Funktionsweise sowie die Spielräume zur Organisation der Sozialversicherung daher nicht be­einträchtigen. Wie im Abkommen mit Kanada (CETA) setze sich die Regierung auch im Rahmen der TTIP-Verhandlungen für entsprechende Bestimmungen ein. Allerdings: „Mit welchen Detailregelungen das im ­Abkommen sichergestellt wird, kann die Bundesregierung derzeit noch nicht abschließend beantworten“, ­gesteht der Staatssekretär ein.

Regelung zu Mehr- und Fremdbesitz geplant

Auch die Apotheken hatten die Grünen bei ihrer Kleinen Anfrage im Blick: In einem Schreiben an die ABDA hatte das Bundesgesundheitsministerium Mitte Februar erklärt, nicht davon auszugehen, dass die deutschen Regelungen zum Apothekenrecht durch CETA und TTIP aufgeweicht werden. Die Abgeordneten wollten wissen, aufgrund welcher Anhaltspunkte die Regierung dies annimmt. Machnig verweist hier auf die Seiten 1503, 1504 und 1344, 1345 des CETA-Abkommens, in denen klargestellt werde, „dass die in Deutschland geltenden Regelungen zum Mehr- und Fremdbesitz von Apotheken, zur Apothekenpflicht für bestimmte Produkte und zum Markteintritt für Personen, die nicht im Inland die Zulassung zum Beruf des Apothekers erlangt haben, beibehalten werden können“. Entsprechende Bestimmungen werde die Regierung auch in TTIP ­anstreben.

Klarstellung seitens der EU im Arzneimittelbereich

Im Hinblick auf den Arzneimittelbereich berichtet der Staatssekretär, dass die Vorschriften über die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel bislang kein Verhandlungsgegenstand bei TTIP seien. Die Regierung erwarte nach derzeitigem Verhandlungsstand auch keine Auswirkungen auf Vorschriften zur Preisbildung von Arzneimitteln. Zwar strebe die USA Regelungen zur Transparenz bei Preisfestsetzung und Erstattung von Arzneimitteln an – doch die EU-Kommission habe in den Verhandlungen deutlich gemacht, dass solche Regelungen aus ihrer Sicht nicht Gegenstand des Abkommens werden sollen. Ob die EU-Kommission eine Angleichung der bestehenden Patentregelungen für Arzneimittel und Biologicals anstrebe, sei der Regierung nicht bekannt, erklärt Machnig außerdem – die Bundesregierung verfolge dieses Ziel jedenfalls nicht.

Keine Einschränkung durch Investitionsschutz gewollt

Zum besonders umstrittenen Investitionsschutz betont der Staatssekretär, dass keine Regelung in CETA der EU oder den Mitgliedstaaten verbiete, künftig strengere Regeln für Arzneimittel und Medizinprodukte zu erlassen. Die Regierung setze sich zudem dafür ein, dass vor Abschluss des Abkommens noch eine verbindliche Klarstellung aufgenommen wird. Daneben setze man sich für eine grundlegende Modernisierung von Investor-Staats-Schiedsverfahren (ISDS) ein, mit berufenen Richtern, einem verbindlichen Verhaltenskodex sowie einem Berufungsmechanismus. Auch in den TTIP-Verhandlungen seien Investitionsschutzregelungen vorgesehen, so Machnig, allerdings erfolge eine endgültige Entscheidung darüber erst nach Vorlage der Verhandlungsergebnisse. Die Bundesregierung setze sich bei den möglichen Investitionsschutzbestimmungen ebenfalls dafür ein, „dass insofern keine Einschränkung entsteht“.

Schutzvorschriften bei Medizinprodukten

Gefragt nach dem Medizinproduktebereich erklärt der Staatssekretär, dass die Angleichung der unterschiedlichen Marktzugangssysteme in den TTIP-Verhandlungen bislang kein Thema war. Es würden vielmehr einzelne, sehr spezifische Themen beraten, wie das „Medical Device Single Audit Programme“ und die „Unique Device Identification“ (UDI). Derzeit liege für das europäische Regulierungssystem zudem ein Vorschlag der EU-Kommission zur Weiterentwicklung auf dem Tisch. Dieser dürfe durch die TTIP-Verhandlungen nicht konterkariert werden. Wie bei Arzneimitteln dürfe der Erlass von Regelungen zum erstmaligen Schutz oder zur Verschärfung des Schutzes für öffentliche Güter aus Sicht der Regierung auch bei Medizinprodukten durch CETA und TTIP nicht eingeschränkt werden. „Der Erlass von strengeren Vorschriften, z. B. für Marktzugangsvoraussetzungen für Medizinprodukte, muss möglich bleiben.“

Grüne fordern Fakten und Taten

„Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass bei TTIP zahlreiche Risiken für das Gesundheitswesen zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden können, da das Abkommen noch nicht ausverhandelt ist“, konstatiert Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion. Etlichen Fragen sei sie ausgewichen und viel Aussagen seien reine Absichtserklärungen. „Die Bundesregierung steht in der Verpflichtung, mehr Transparenz durchzusetzen“, fordert Klein-Schmeink. Sie müsse eine rote Linien ziehen, um sicherzustellen, dass das Gesundheitswesen von den Ausnahmeregelungen eindeutig erfasst werde und der Gestaltungsspielraum auch für zukünftige Gesetzgebung uneingeschränkt bleibe. |

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