Gesundheitspolitik

BAK beschließt neues Berufsbild für Apotheker

Grundlage für Diskussion zur Novellierung der Approbationsordnung

BERLIN (ks) | Das neue Berufsbild der Apotheker ist beschlossene Sache. Im September 2015 hatte die Bundesapothekerkammer (BAK) eine Aktualisierung angekündigt. Eine von ihr eingesetzte Arbeitsgruppe unter Leitung von BAK-Vizepräsident Thomas Benkert erarbeitete zunächst einen Entwurf.

Dieser wurde dann im November 2015 zur Diskussion gestellt: Interessierte Apotheker konnten ihn auf einer eigens eingerichteten Plattform abrufen und online kommentieren. Immerhin mehr als 1200 Diskussionsbeiträge gingen in dieser recht kurzen Zeit ein. Das waren fast so viele wie bei der zuvor geführten Leitbild-Diskus­sion, die ins Perspektivpapier „Apotheke 2030“ mündete. Nach Abschluss der Kommentierungs­phase bewertete die Arbeitsgruppe die Vorschläge und ließ sie in den Entwurf des Berufsbilds einfließen. Es folgte eine Abstimmung mit den Landesapothekerkammern. Am 16. Juni hatte nun die BAK-Mitgliederversammlung das letzte Wort und beschloss das 24-seitige Papier.

„Der Apotheker ist berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Er dient damit der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes.“ Mit diesen Worten, die den § 1 der Bundes-Apothekerordnung wörtlich wiedergeben, beginnt das jetzt beschlossene „Berufsbild der Apo­thekerin und des Apothekers“.

Benkert betont: „Dieser Auftrag richtet sich an jeden Apotheker, der eine Tätigkeit ausübt, bei der pharmazeutische Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten benötigt werden.“ Das ist beileibe nicht mehr nur der klassische Apotheker in der Offizin. Das neue Berufsbild berücksichtigt, dass jeder fünfte Apotheker heute außerhalb einer öffentlichen Apotheke arbeitet. Und so beschreibt das BAK-Papier unterschiedliche Tätigkeitsbereiche von Apotheken. Dazu gehören neben den öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken ins­besondere die pharmazeutische Industrie, Prüfinstitutionen, die Bundeswehr, die öffentliche Gesundheitsverwaltung, Universitäten und andere wissenschaftliche Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen.

Benkert ist überzeugt: „Wir haben mit dem Berufsbild alle wesentlichen Tätigkeitsfelder systematisch erfasst und damit die Grundlage für die anstehende Diskussion über eine Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker geschaffen.“

Auch der Gesetzgeber justiert nach

Auch der Gesetzgeber hatte kürzlich durch eine Änderung der Bundes-Apothekerordnung das Berufsbild der Apotheker weiter gefasst. Anlass gab die EU-Richlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Im Zuge des vierten AMG-Änderungsgesetzes, das in der nächsten Sitzungswoche Anfang Juli vom Bundestag verabschiedet werden soll, justierte er nochmals nach. Die ABDA hatte diese Änderungen begrüßt. Die nun bzw. künftig in § 2 Abs. 3 BApO genannten pharmazeutischen Tätigkeiten, finden sich in ähnlicher Weise auch im BAK-Berufsbild wieder – allerdings geht dieses selbstverständlich sehr viel weiter. So umfasst nach dem BAK-Berufsbild der Versorgungsauftrag des Apothekers beispielsweise auch Gesundheitsförderung und präventive Leistungen. |

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