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Gesundheitspolitik
Countdown für mehr Sicherheit
EU-Sicherheitsmerkmale für Arzneimittel ab 9. Februar 2019 Pflicht
Lange hat man auf die delegierte Verordnung aus Brüssel gewartet.Sie ergänzt die Fälschungsschutzrichtlinie aus dem Jahr 2011 um Details zu den Sicherheitsmerkmalen. Am 9. Februar wurde sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen danach künftig ein individuelles Erkennungsmerkmal tragen, das in einem zweidimensionalen Barcode abgebildet ist. Dabei handelt es sich um eine Seriennummer, die sich aus verschiedenen Datenelementen zusammensetzt. Sie umfasst etwa auch einen Produktcode, eine nationale Kostenerstattungs- und Identifizierungsnummer (in Deutschland gemeinsam in der PZN abgebildet), die Chargennummer und das Verfalldatum. Zudem müssen die Arzneimittelpackungen künftig mit einer Vorrichtung gegen Manipulationen versehen sein.
securPharm zufrieden
securPharm e. V., die Stakeholder-Organisation, die ein System für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln in Deutschland aufgebaut hat, sieht ihr System durch die Verordnung in den wesentlichen Grundpfeilern bestätigt. Dennoch stelle sie die Pharmaunternehmen vor technische und wirtschaftliche Herausforderungen. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm, spricht vom bislang „größten Infrastrukturprojekt in der Arzneimittelwirtschaft“. Das Alltagsgeschäft in einer Apotheke wird laut securPharm in vielen Punkten berücksichtigt. |
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