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Langsam wird es ernst

Innovationsausschuss gibt Förderschwerpunkte bekannt

BERLIN (ks) | Langsam lichtet sich der Nebel: Der Innovationsfonds, dieses bislang noch schwer umrätselte Projekt des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), macht weitere Schritte in Richtung Realität. Ein Innovationsausschuss und ein Expertenrat sind berufen, die Strukturen für die Projektarbeit geschaffen, bald können sich Projekte um eine Förderung bewerben.

Insgesamt 1,2 Milliarden ­Euro stehen für vier Jahre zur Verfügung. Viele dürften derzeit auf diese Gelder schielen. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und zugleich Vorsitzender des Innovationsauschusses, hatte schon früh durchblicken lassen, dass er besonders AMTS-Projekte für förderungswürdig hält. Generell unterstützt werden neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung der gesetz­lichen Krankenversicherung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte. Dabei werden für die neuen Versorgungs­formen drei Viertel der Fördersumme zur Verfügung gestellt, für die Ver­sorgungsfoschung ein Viertel.

Förderschwerpunkte 2016

Für seine erste Förderwelle im Jahr 2016 hat der Innovationsausschuss nunmehr themenspezifische Förderschwerpunkte definiert.

Der Bereich „neue Versorgungsformen“ enthält folgende Förderschwerpunkte:

  • Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten
  • Modellprojekte zur Arzneimittel­therapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und ­E-Health
  • Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen (ältere Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, pflegebedürftige Menschen, Kinder und Jugendliche, Menschen mit seltenen Erkrankungen)

Der Bereich „Versorgungsforschung“ enthält folgende Förderschwerpunkte:

  • Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der Versorgung
  • Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen
  • Innovative Konzepte patientenorientierter Pflege unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsteilung und der Schnittstellen sowie der Integration ausländischer anerkannter Pflegefachkräfte in den Versorgungsalltag
  • Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung
  • Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen im Gesundheitswesen auf die Patientenversorgung sowie Entwicklung geeigneter Lösungsansätze
  • Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung

Vorgehen des Innovationsausschusses

Die Geschäftsstelle des Innovationsausschusses ist nun beauftragt, Entwürfe für die ersten Förderbekanntmachungen zu den Förderschwerpunkten zu erstellen. Antragsteller können sich nach Veröffentlichung bewerben. Weitere Informationen hierzu werden auf der Webseite des Innova­tionsausschusses veröffentlicht.

Ist ein Antrag eingegangen, wird er auf seine Vollständigkeit überprüft, dann ist der Expertenbeirat am Zug: Er erstellt ein Kurzgutachten und gibt eine Empfehlung zur Förderentscheidung ab. Die Frist für dieses Procedere beträgt in der Regel sechs Wochen. Vorsitzender des zehnköpfiges Expertenrats ist Professor Dr. Holger Pfaff, Direktor des Instituts für Medizinsoziologie, Versorgungsforschung und Rehabilitationswissenschaft an der Universität Köln.

Im Anschluss entscheidet der Innovationsausschuss über die Förderung eines Antrags auf Grundlage der gesetzlichen Förderkriterien, Kriterien und Anforderungen aus der jeweiligen ­Förderbekanntmachung und unter ­Berücksichtigung der Empfehlungen des Expertenbeirats.

Fördergelder in Höhe von 1,2 Milliarden

Am 15. Oktober hat sich der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) konstituiert. Den Vorsitz hat Josef Hecken inne, der unparteiische Vorsitzende des G-BA. Von 2016 bis 2019 verteilt der Innovationsausschuss 1,2 Milliarden Euro, um neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, die über die bisherige Regelversorgung der gesetz­lichen Krankenversicherung hinausgehen. Der Innovationsausschuss entscheidet über die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds und über die Vergabe selbst. Apotheker können zwar Anträge auf Fördermittel stellen, entscheiden aber über die Vergabe nicht mit. Sie sind weder im Innovationsausschuss vertreten noch im Expertenbeirat. |

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