DAZ aktuell

Schmollen bringt nichts

ABDA-Präsident Schmidt zum E-Health-Gesetz

ESCHBORN (wes) | Sichtlich enttäuscht über die Nichtberücksichtigung der Apotheker im E-Health-Gesetz zeigte sich ABDA-Präsident Schmidt vergangene Woche bei der Kammerversammlung in Hessen. Schmollen sei aber keine sinnvolle Reaktion. Schmidt gab außerdem einen kurzen Ausblick auf die Aktivitäten der ABDA hinsichtlich der Bundestagswahl 2017.

„Es ist festzuhalten: Wir sind nicht angemessen berücksichtigt worden.“ Die Enttäuschung über die Missachtung der Apotheker bei der Erstellung des neuen Medikationsplans war dem ABDA-Präsidenten anzusehen, als er am Mittwochvormittag in Eschborn den Delegierten der Hessischen Landesapothekerkammer eine aktuelle Einschätzung der Lage aus Sicht der ABDA gab. Zwar sei die Frage, wer den Medikationsplan als erstes erstellt und wer ihn „nur“ ergänzt, rational betrachtet nicht entscheidend – „und wirtschaftlich sowieso nicht“ – aber es handle sich eben um ein hochemotionales Thema. Auch er selbst sei dabei mit sich „noch nicht so ganz im Reinen“, räumte Schmidt ein. Denn die Entscheidung, die Apotheker nicht einzubeziehen, sei eben auch ein Signal an den Berufsstand gewesen – „und es war das falsche Signal“, wie Schmidt betonte. Es bringe aber nichts, sich jetzt in die „Schmollecke“ zurückzuziehen. Im Gegenteil, es gelte alles daran zu setzen, dass die Apotheker in der zweiten Stufe des Gesetzes in die Erstellung des dann elektronischen Medikationsplans eingebunden werden. Schmidt zeigte sich durchaus zuversichtlich, dass dies gelingen könne.

„Honorar kann nur abdecken, was es 2004 schon gab“

In der Frage der Honorierung neuer Dienstleistungen stellt Schmidt ein allmähliches Umdenken bei den Krankenkassen fest. Hätten GKV-Vertreter noch bis vor Kurzem auf jedem Podium betont, dass Interaktionschecks oder Medikationsanalysen bereits mit den 8,35 Euro pro Packung abgegolten seien, so seien nun immer mehr Kassen bereit, solche Angebote angemessen zu honorieren. Für Schmidt ist das nur logisch: Das Honorar von damals 8,10 Euro sei 2004 so berechnet worden, dass es die damals üblichen Tätigkeiten rund um die Arzneimittelabgabe abdeckt. Aber, gibt Schmidt zu bedenken, „von so etwas wie Medikationsmanagement war damals noch überhaupt nicht die Rede!“ Die ABDA müsse deshalb immer wieder klarstellen, dass mit dem Fixum nur die „adhoc-Überprüfung“ des aktuell vorliegenden Rezepts, beispielsweise auf Interaktionen oder Wechselwirkungen, abgedeckt sei, keinesfalls aber prospektive oder retrospektive Betrachtungen der Gesamtmedikation.

Ausblick auf den Bundestagswahlkampf

Als wichtigste Priorität in Hinblick auf den anstehenden Bundestagswahlkampf benannte Schmidt den Erhalt der Struktur im deutschen Apothekenmarkt. Dazu komme die Forderung nach Planungssicherheit, was auch einen Mechanismus für Honoraranpassungen beinhalte, sowie die Stärkung der Rolle der Apotheker. Da man davon ausgehe, dass in der Gesundheitspolitik die gesetzgeberischen Aktivitäten im Herbst 2016 abgeschlossen seien, versuche man nun, diese Forderung in den Wahlprogrammen der Parteien unterzubringen. Denn aus diesen ergäben sich später die Vereinbarungen im Koalitions­vertrag.

Bei der Frage des Strukturerhalts seien die deutschen Apotheker in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich gewesen, konstatierte Schmidt. Das sei auch gut so, denn da es in der Arzneimittelversorgung um die Gesundheit von Menschen gehe, seien „disruptive Veränderungen“ unbedingt zu vermeiden. In diesem Zusammenhang äußerte sich Schmidt auch optimistisch, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Preisbindung für ausländische Versandapotheken aufrechterhalte. An diesem Grundsatz hänge sehr viel für die deutschen Apotheken, so Schmidt. Eine Aufgabe der Preisgleichheit wäre für ihn jedoch ein Bruch mit den bisherigen Entscheidungen des EuGH. |

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