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Fragwürdig, teuer und gefährlich

Brandenburger Ärzte und Apotheker warnen vor Verwaltungsreform

BERLIN (ks) | Die Regierungskoalition von SPD und Die Linke in Brandenburg hält nach gut 25 Jahren Wiedervereinigung eine umfassende Verwaltungsstrukturreform im Land für notwendig. In diesem Zuge will sie auch die Überwachung der Apotheken, Arzneimittel und Medizinprodukte kommunalisieren. Apotheker und Ärzte befürchten, dass dies die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet.

Die kommunale Selbstverwaltung in Brandenburg soll gestärkt, kommunale Handlungsspielräume zurückgewonnen werden – das erklärt Brandenburgs Minister des Inneren und für Kommunales, Karl-Heinz Schröter (SPD), auf einer Webseite des Bundeslandes zur Verwaltungsstrukturreform. Deshalb umfasst die für 2019 angedachte Verwaltungsreform auch weit mehr als eine bloße Kreisgebietsreform. „Wir wollen insbesondere auch die Frage neu beantworten, welche Aufgaben der Verwaltung auf welcher Ebene am besten erledigt werden können“, heißt es.

Grundlage für den Reformprozess ist ein Leitbild, das Schröters Ministerium vergangenes Jahr entworfen hat. Darin findet sich auch der Passus, dass die Überwachung der Apotheken, Arzneimittel und Medizinprodukte von der Landesverwaltung auf die kommunale Ebene übertragen werden soll. Derzeit liegt diese Aufsicht beim Land, bzw. dem angebundenen Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit. Künftig soll es in jeder Gemeinde ­eine eigene Aufsicht geben.

Fragwürdige Änderungen

Die Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekerkammer Brandenburgs lehnen diesen Plan rundweg ab. In einer ­gemeinsamen Erklärung betonen sie, die geplante Kommunalisierung der genannten Überwachungsaufgaben sei bislang bundesweit beispiellos – und dies aus guten Gründen: „Die Änderung wäre wohl nicht nur rechtlich fragwürdig und teuer, ­sondern vor allem auch gefährlich“.

Gefahrenabwehr erfordert zentrale Lösung

Um Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere für Patienten, auszuschließen, sei in den ­genannten Bereichen eine besonders qualifizierte Überwachung notwendig. Sinnvoll funktioniere das nur, wenn diese Aufgaben der Gefahrenabwehr zentral auf Landesebene wahrgenommen werden. Ärzte und Apotheker sind überzeugt: Eine in viele Einzelbehörden zersplitterte Aufsicht könnte nicht in gleichem Maße den einheitlichen Vollzug der gefahrenabwehrenden Rechtsvorschriften gewährleisten.

Arzneimittelrückrufe aus jeder Kommune?

Dabei geht es den Apothekern und Ärzten vor allem um die Überwachung von Arzneimitteln und ­Medizinprodukten. Hier hat die ­zuständige Behörde nach dem Arzneimittelgesetz und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift zum Beispiel klinische Prüfungen zu überwachen, sie muss Risikomeldungen bewerten, den Risiken unter Umständen sofort nachgehen und Rückrufaktionen kontrollieren.

Die Kammern der Heilberufe weisen darauf hin, dass für diese Überwachungsaufgaben hoch spezialisiertes Personal benötigt wird. Dieses werde kaum zu finden sein. Bereits jetzt sei es für die bestehende zentrale Landesbehörde nicht einfach, passendes Personal zu bekommen. Künftig müssten aber sogar mehrere kommunale Behörden eingerichtet werden. So müssten etwa für die Apothekenüberwachung zwei Apotheker eingestellt werden, die sich auch vertreten können, heißt es bei der Kammer Brandenburg. Selbst die Apotheken haben in dem Bundesland schon große Probleme, Mitarbeiter zu finden.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Ob die Reform tatsächlich so kommt, wie derzeit angedacht, muss sich weisen. In der Opposition gibt es ­Widerstand. Wie der Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg, Jens Dobbert, Ende Juni bei der Kammerversammlung berichtete, sei aus Kreisen der Landes-CDU zu hören, dass diese vermutlich nach der Abstimmung in der Plenarsitzung Mitte Juli prüfen will, ob sie rechtliche Schritte gegen die Reform einleitet.

Beispiel Nordrhein-Westfalen

Eine kommunale Apothekenüber­wachung gibt es übrigens auch in Nordrhein-Westfalen. Die Arzneimittelüberwachung nehmen in dem bevölkerungsreichsten Bundesland ­allerdings fünf Bezirksregierungen wahr. Grundsätzlich besteht auch die Option, den Apothekerkammern Überwachungsaufgaben zu über­tragen. In Niedersachsen ist dies umfassend der Fall: Hier liegt die Apothekenüberwachung, sogar die Erteilung der Approbationen, komplett bei der Kammer, wofür diese auch vergütet wird. In Sachsen-­Anhalt und dem Saarland wurden der Kammer ein Teil der Überwachungsaufgaben übertragen. |

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